Coronavirus

Corona-Verordnung da – hammerharte Regeln im Lokal

Keine Verordnung ohne neuen Corona-Knaller. "Heute" hat die backfrische 2G-Verordnung, die ab Sonntag gilt. In Lokalen wird's besonders streng.

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Gäste müssen künftig "platziert" werden.
Gäste müssen künftig "platziert" werden.
iStock, HEUTE

Am Freitag um 15.00 Uhr tagt wieder der Hauptausschuss des Parlaments. Er muss die mittlerweile 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung durchwinken. "Heute" liegt der 16-seitige Entwurf vor. Wichtigste Neuerung: Die Ausgangssperren (0-24 Uhr mit wenigen Ausnahmen) treffen ab 12.12. wieder nur die Ungeimpften. Sämtliche Regelungen sind vorerst bis 21. Dezember geplant – wie also die Weihnachtsregeln in Zeiten von Omikron aussehen werden, steht in den Sternen.

Was nun kommt – "Heute" hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1
Lockdown endet

In der Nacht zum Sonntag (12.12.) endet für Geimpfte und Genesene in ganz Österreich der harte Lockdown. Für sie entfallen die Ausgangsbeschränkungen. Bereits am dritten Adventsonntag dürfen Kultur- und Sporteinrichtungen ebenso aufsperren wie alle Dienstleister. Auch jene Teile des Handels, die am Sonntag sonst auch geöffnet werden, dürfen wieder Kunden bedienen. Somit steht dem gemütlichen Flanieren durch Christkindlmärkte – bei Einhaltung der übrigen Regeln – nichts mehr im Wege.

Burgenland öffnet am 12.12.

Wie berichtet, öffnen nur Burgenland, Tirol und Vorarlberg bereits am 12.12. die Gastro. Bis auf Wien folgen alle Bundesländer am 17.12. Die Hauptstadt lässt sich noch bis zum 20.12. Zeit.

2
Gastro

Zwischen 5.00 Uhr und 23 Uhr darf auch die Gastronomie wieder aufsperren. Hier warten neben der 2G-Regel hammerharte Corona-Bestimmungen: Als Gast ist es künftig verboten, sich selbst an einen freien Tisch zu setzen. Jeder Kunde muss von einem Mitarbeiter des Lokals platziert werden. Speisen und Getränke dürfen nur dort und im Sitzen konsumiert werden – Barbetrieb ist ebenso wie Nachtgastronomie und Après Ski tabu. In den Lokalen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese darf nur am eigenen Tisch abgenommen werden. Gäste müssen sich wieder registrieren, der Wirt diese Daten (Vor-/Zuname, Telefonnummer, E-Mail) 28 Tage lang aufbewahren.

Wer, wie Richard Lugner, an große Weihnachtsfeiern glaubt, irrt: Sie sind indoor auf 25 Personen limitiert (siehe unten). Ungeimpfte dürfen weiter Speisen abholen, diese aber erst 50 Meter vom Lokal entfernt verzehren.

3
Limit für Feiern

Wie schon bekannt, dürfen Ungeimpfte an verschiedensten Versammlungen, darunter etwa Begräbnisse, Gerichtstermine oder auch Demonstrationen teilnehmen. Die neue Verordnung legt nun aber nach dem Ende des allgemeinen Lockdowns auch für Geimpfte und Genesene harte Regeln vor.

Selbst mit 2G Nachweis sind im privaten Rahmen nur Zusammenkünfte von höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit maximal sechs minderjährigen Kindern in Begleitung erlaubt. 

Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern sind für alle mit 2G-Nachweis zwar erlaubt, allerdings nur mit bis zu 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und maximal 300 im Freien – zumindest solange es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt. Sind diese vorhanden, steigt die zulässige Obergrenze auf 2.000 bzw. 4.000 Teilnehmer.

In jedem Fall muss ab 50 erwarteten Gästen die Veranstaltung mindestens eine Woche vorher bei der zuständigen Bezirksbehörde angezeigt werden.

Durchzechte Nächte wird es nach dem Verordnungsentwurf auch keine geben, denn darin ist auch für Zusammenkünfte eine Sperrstunde eingebaut. Nur zwischen 05.00 Uhr früh und 23.00 Uhr nachts darf noch gefeiert werden. Danach ist Zapfenstreich.

4
Friseure & Co.

Für alle, die sich kurz vor Weihnachten noch einmal die Haare schneiden lassen wollen, gibt es eine gute Nachricht. Die Dienstleister wie Friseure dürfen wieder aufsperren. Allerdings gelten auch hier 2G und Maskenpflicht innerhalb der Räumlichkeiten.

5
Arbeitsplatz

Ungeimpfte dürfen, um ihrer Arbeit nachzugehen, weiter die Ausgangssperre unterwandern. Im Job gilt weiter die 3G-Regel. 

Wien mit Zusatz-Verordnung

Jener Verordnungsentwurf, der diese Regeln festhält, stellt die Unterkante des Bundes an Corona-Regeln dar. Er wird 1:1 vom Burgenland, von Tirol und Vorarlberg so ausgerollt. Alle Länder haben aber die Möglichkeit, schärfere Maßnahmen zur Verfügung. Dies ist mittlerweile etwa in Wien schon Traditon.