Coronavirus

Corona-Tod nach Party – Witwe will 20.000 € von Familie

Ein Kärntner steckte sich bei einer Familienfeier mit Corona an und starb im Frühjahr. Die Witwe fordert von Verwandten 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Sandra Kartik
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Ein Kärntner starb nach einer Corona-Infektion. Die Witwe fordert nun Schmerzensgeld (Symbolbild).
Ein Kärntner starb nach einer Corona-Infektion. Die Witwe fordert nun Schmerzensgeld (Symbolbild).
Hendrik Schmidt / dpa / picturedesk.com

Ein Rechtsstreit belastet derzeit eine ganze Familie in Kärnten. Eine Frau fordert von einem Mann aus ihrem Verwandtenkreis 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld, weil ihr Gatte (knapp 70 Jahre alt) an Corona verstorben ist, berichtet die "Kleine Zeitung".

Im Frühling 2021 warteten Daniela C. (67) und ihr Mann Roman (Name geändert) noch auf einen Covid-Impftermin. Sie waren extrem vorsichtig, willigten dann aber zu Ostern doch zu einem kleinen Familientreffen ein – mit fatalen Folgen. "Meine Mandantin bestand vorher darauf, dass sich alle testen. Doch das ist offenbar nicht passiert", schildert ihr Anwalt Dario Paya in "Heute".

Niemand wurde über Testergebnis informiert

Ihr Mann steckte sich bei der Feier ebenso mit Corona an wie sie und die anderen vier Gäste. Ein Mitarbeiter des Gastgebers, der Schwager des Ehepaares, soll zuvor positiv gewesen sein. "Sein Testergebnis lag vor der Feier vor, aber niemand wurde informiert", so Paya weiter. Roman C. musste schon nach wenigen Tagen ins Spital. Nach sechs Wochen auf der Intensivstation verstarb der 69-jährige Kärntner.

"Meine Mandantin fordert 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld. Sie würde sofort darauf verzichten, wenn sich ihr Verwandter aufrichtig entschuldigt." In der "Kleinen Zeitung" sagt Philipp Tschernitz, Anwalt der Gegenseite: "Mein Mandant war negativ getestet. Er ist nicht schuld", betont er.

Ein Arbeitskollege des Betroffenen hatte damals schon Corona, heißt es weiter. Ob der Mann davon wusste, als er zur Feier ging, ist nicht geklärt. Im Wesentlichen wirft der Anwalt dem Mann aus der Verwandtschaft vor, dass er vor der Osterjause keinen behördlichen Test machen ließ und dass er die Corona-Infektion des Arbeitskollegen nicht bekannt gegeben hat.

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