Österreich
So beeinspruchst du eine unfaire Corona-Strafe
Die wienXtra-Jugendinfo gibt Tipps, was Teenager im Fall einer ungerechtfertigten Corona-Strafe tun können.
Schwammige Formulierungen, viele Regeln und wenig Klarheit: Derzeit herrscht noch immer viel Unsicherheit, was aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen erlaubt ist und was nicht. Laut Landespolizeidirektion Wien wurden bisher (Stand: 20. April) 10.103 Anzeigen gestellt und 965 Organmandate (Strafen) verhängt.
Sehr oft sind von den Corona-Strafen auch Jugendliche betroffen. Meist geht es um das Nichteinhalten von Mindestabständen oder das Treffen von Freunden (auch in Wohnungen). Die wienXtra-Jugendinfo steht den Teenagern mit Rat und Tat zur Seite. "Seit Ende März erhalten wir täglich bis zu zehn Anrufe, die sich um das Thema Corona-Strafe drehen", erzählt Viki Weißgerber (38), Juristin und Beraterin bei der Jugendinfo.
1.000 Strafe für Liebespaar auf Parkbank
Die Fälle, mit denen Weißgerber konfrontiert ist, klingen oft fragwürdig: So erhielt etwa ein junges Liebespärchen, das auf einer Parkbank saß, aber nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt, 1.000 (!) Euro Strafe wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes. Auch zwei Jugendliche, die gemeinsam in einer betreuten WG wohnen, wurden im Park von Beamten kontrolliert: "Die Jugendlichen haben uns erzählt, dass sie den Polizisten erklärt haben, dass sie die gleiche Meldeadresse haben, aber der eine Beamte meinte nur: 'Das können Sie dann in den Einspruch reinschreiben'", so Weißgerber.
Eine Tendenz, die die Berater schon seit einiger Zeit bemerkt haben, wurde zudem durch die Corona-Maßnahmen noch spürbarer: "Seit etwa zwei Jahren berichten uns viele Anrufer, dass migrantisch aussehende Jugendliche verstärkt von der Polizei im öffentlichen Raum kontrolliert werden, sie empfinden das als schikanös – Covid-19 hat dies noch verstärkt", meint die Jugend-Beraterin. Viele (armutsgefährdete) Jugendliche leben zudem auf engem Raum mit vielen Verwandten und flüchten aus Platznot, wegen Depressionen oder vor Gewalt-Ausbrüchen ins Freie.
Sofort Einspruch gegen Strafe erheben
Wenn dann noch eine (hohe) Geldstrafe verhängt wird, sind viele Teenager wirklich verzweifelt: "Wenn jemand das Gefühl hat, die Strafe ist ungerechtfertigt, dann raten wir zu einem sofortigen Einspruch", meint die Juristin. Genaue Infos und eine Vorlage dazu gibt es online unter wienxtra.at/jugendinfo/topic-seiten/corona-virus-covid-19/ausgangsbeschraenkungen-andere-rechtsinfos/
Wichtig: Der Einspruch sollte innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung erfolgen, am besten aber so schnell wie möglich: "Im Moment gibt es viele Unklarheiten bei den Fristen. An sich sind die Fristen derzeit ausgesetzt und beginnen erst ab Anfang Mai wieder zu laufen. Manche Bescheide werden derzeit aber mit und manche ohne Fristen ausgestellt", erklärt Weißgerber.
Ansuchen um Strafreduktion
Da die Strafen oft sehr hoch sind – laut Weißgerber betragen die meisten davon 500 Euro – kann auch um eine Strafreduktion bzw. eine Ratenzahlung angesucht werden: "Am besten erklärt man die ganze Situation, schreibt: 'Ja, das habe ich gemacht, das war blöd, aber aus dem und dem Grund war es so. Ich kann mir aber die Strafe nicht leisten' und bittet dann um eine Reduktion. Auf jeden Fall sollte man sich bei der Behörde melden und nicht den Kopf in den Sand stecken", rät Weißgerber. Die Eltern sind zudem nicht verpflichtet, die Strafe einzuzahlen, wenn das Kind unter 18 Jahren alt ist.
Die Berater der wienXtra-Jugendinfo sind Montag bis Freitag, von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr, telefonisch unter 01/4000-84 100 oder per Mail unter [email protected] erreichbar. Jeden 1. Dienstag im Monat findet zudem von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr eine anwaltliche Erstberatung statt.