Coronavirus
Corona-Shutdown: Alle Maßnahmen im Überblick
Langsam kennt sich niemand mehr aus: Welche Maßnahmen die Regierung beschlossen hat, ab wann und vor allem wie lange sie gelten. All das liest du hier.
"Österreich wird auf Minimalbetrieb herunterfahren", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 10. März. Auch Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) kündigte damals an: "Das Leben wird sich grundlegend ändern".
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, haben weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Damit du nicht den Überblick über die verhängten Maßnahmen verlierst, haben wir sie hier zusammengefasst.
Die ergriffenen Maßnahmen beruhen zum Teil auf dem Epidemiegesetz und auf den am 15. und 20. März beschlossenen Covid-19-Gesetzespaketen. Vorerst sind alle Maßnahmen der Bundesregierung bis Ostermontag, 13. April 2020, in Kraft.
Ausweitung der Maßnahmen: Am 30. und 31. März verlängerte und verschärfte die Regierung die Maßnahmen nochmals (Masken-Pflicht, etc.), sie gelten jetzt bis auf Widerruf. Die Hoffnung auf eine schrittweise Öffnung nach Ostern ist verflogen. Am 03. April beschloss der Nationalrat das dritte Corona-Gesetzespaket.
Lockerungen nach Ostern: Die Regierung stellte am 06. April einige Lockerungen nach Ostern in Aussicht. Kleinere Geschäfte (unter 400 Quadratmeter) und Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April 2020 wieder aufsperren. Ab 1. Mai dann alle anderen Geschäfte und Friseure. Mitte Mai dürfen andere Dienstleister, Hotels und Gastronomie wieder öffnen. Mehr Antworten hier.
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Shutdown-Maßnahmen der Regierung
Veranstaltungsverbot: Es galt anfangs für Menschenansammlungen von 100 Personen in geschlossenen Räumen (indoor) und 500 Personen unter freiem Himmel (outdoor), später folgte das ganzheitliche Verbot.
Aktuell sind Veranstaltungen gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Am 6. April gab die Regierung bekannt, dass das Veranstaltungsverbot noch bis Ende Juni in Kraft sein wird.
Ausgangsbeschränkungen: Nur zum Lebensmittel einkaufen, zum Helfen von Bedürftigen, zur Ausübung eines systemerhaltenden Berufs und für die Bewegung im Freien (alleine!) darf man noch auf die Straße. Zusätzlich gilt es, einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten.
Am 6. April 2020 dann eine Lockerung: Sobald andere Geschäfte wieder aufsperren dürfen, darf man auch diese besuchen.
Gastro muss zusperren: Am 13. März verkündete Kurz zudem, dass Restaurants, Bars und andere Gastronomiebetriebe ab 16. März nur noch bis 15 Uhr offen halten dürfen. Dies sollte vorerst eine Woche lang – bis 23. März – gelten. Doch bei dieser Ankündigung blieb es nicht lange. Nur zwei Tage später erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz , dass Lokale ab Dienstag (17. März) gar nicht mehr öffnen dürfen. Lieferdienste können aber weiterhin zustellen.
Am 6. April stellte die Regierung ein Öffnungsdatum in Aussicht: Mite Mai soll es für Gastronomie und Tourismus wieder losgehen.
Geschäfte müssen zusperren: Mit Montag, 16. März, kam auch der Einzelhandel in Österreich zum Erliegen. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben seither geschlossen. Explizit geöffnet sind noch Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.
Eine Lockerung gibt es nach Ostern: Ab 14. April dürfen kleine Geschäfte unter 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Alle andere Geschäfte und Friseure ab 1. Mai 2020.
Bildungseinrichtungen geschlossen: Am 10. März wurden Unis und Fachhochschulen gesperrt. Höhere Schulen waren ab 16. März, alle anderen Schulen und Kindergärten ab Mittwoch, dem 18. März, zu. Die Schul- und Universitätssperren dauern vorerst bis zum Ende der Osterferien (4. bis 14. April). Am 31.03. wurde klar: Die Schulen werden noch länger zu bleiben.
Am 8. April verkündete Faßmann den Matura-Fahrplan: Abschlussklässler gehen ab 4. Mai wieder in die Schule, schriftliche Matura ab 25. Mai 2020. Allerdings in einer abgespeckten Corona-Variante. Details hier. Die Entscheidung über den Rest der Schüler soll Ende April bekanntgegeben werden.
Besuchsverbote in Spitälern: In ganz Österreich gibt es mittlerweile Besuchsverbote in Krankenhäusern. Ausnahmen gibt es für Kleinkinder und palliative Stationen. Auch in Seniorenheimen – die Bewohner gehören zur Risikogruppe – gibt es aktuell ein Besuchsverbot. Diese Verbote werden von den jeweiligen Bundesländern erlassen, orientieren sich aber an den Vorgaben der Bundesregierung.
Home-Office für Unternehmen: Alle Unternehmen des Landes sind ab 10. März 2020 aufgefordert, ihren Mitarbeitern nach Möglichkeit Teleworking/Home-Office zu erlauben.
Dienstfrei für Risikogruppen: Am 30.03.2020 verpflichtete die Regierung Arbeitgeber, ihre Angestellten ins Home Office zu schicken oder dienstfrei zu stellen, wenn sie einer Risikogruppe angehören. Die genaue Definition dazu liefert das Ministerium nach.
Keine Gottesdienste: Nach Verkündung des Veranstaltungsverbotes gaben auch sämtliche Glaubensgemeinschaften bekannt, dass ab sofort keine Gottesdienste, Hochzeiten, Taufen mehr stattfinden werden. Begräbnisse nur noch in kleinem Rahmen. Stattdessen werden nun Gottesdienste und auch Begräbnisse etwa im Internet übertragen.
Flughafen Wien nur in Notbetrieb: Seit 17. März wird der Betrieb am Flughafen Wien schrittweise heruntergefahren. Nur noch Frachtflüge und Rückholungen des Außenministeriums werden abgewickelt.
Mit 23. März wurde zudem der Innsbrucker Flughafen geschlossen. Für Notfälle sei man aber innerhalb von nur drei Stunden wieder einsatzbereit, heißt es.
Sperre von Kur und Reha: Seit Samstag, 21. März, sind auch alle Kuranstalten geschlossen. Reha-Zentren dürfen nur im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss an eine medizinische Akutbehandlung betreten werden.
Masken-Pflicht: Am 30.03.2020 verkündete die Regierung, dass bald das Tragen einer Schutzmaske ("Mund-Nasen-Schutz") im Supermarkt Pflicht wird. Ab 1. April werden die Masken ausgegeben, eine Tragepflicht herrscht ab Erhalt der Maske, spätestens aber ab 6. April.
Just an diesem Tag wurde die Tragepflicht auf Öffis und alle geöffneten Geschäfte ausgeweitet. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Organstrafe von 50 Euro.
Quarantäne in Tiroler Orten: Das Bundesland Tirol verfügte am 15. März, dass sämtliche Personen, die keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Tirol haben, das Bundesland "unverzüglich" verlassen müssen.
Nach regionalen Quarantänemaßnahmen folgte einige Tage später die Abschottung des gesamten Bundeslandes. Bis Ostermontag (13. April) stehen alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quarantäne.
Tiroler Quarantäne aufgehoben: Die Abschottung von ganz Tirol endete schließlich doch früher, mit 7. April 2020. Allein die Orte im Paznauntal (Ischgl, Kappl, See, Galtür), St. Anton und Sölden bleiben darüber hinaus in Quarantäne.
Selbstisolation für Tirol-Heimkehrer: Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat am 18.03.2020 das ganze Bundesland Tirol zum Risikogebiet erklärt. Was bedeutet: Alle, die in den letzten zwei Wochen (seit etwa 2. März 2020) irgendwo in Tirol waren, sollen sich in Quarantäne begeben.
Weitere Quarantäne-Gebiete: In Vorarlberg werden seit 17. März die Arlberg-Gemeinden Lech, Zürs, Stuben, Warth und Schröcken isoliert. Die Abschottung endete am 04. April 2020.
Im Bundesland Salzburg wurden wegen des Coronavirus am 18. März zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein sowie das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag.
Quarantäne für Flugreisende: Ab 20. März müssen auch alle, die mit dem Flugzeug in Österreich landen in 14-tägige Quarantäne. Die Regelung gilt bis einschließlich 10. April 2020.
Hohe Strafen: Am 15. März wurden auch die Strafen bekannt, die bei Verstößen gegen die von der Bundesregierung verkündeten Regelungen drohen. Alle Infos dazu findest du hier.