Coronavirus

Die neuen Corona-Bestimmungen für das Reisen

Viele verschlägt es zu Ostern ins Ausland. Doch wie steht es um den Osterurlaub? Verboten sind Reisen nicht, davon abgeraten wird aber dringend.

Teilen
Nicht vergessen: Eine Rückkehr aus dem Ausland ist mit strengen Auflagen verbunden.
Nicht vergessen: Eine Rückkehr aus dem Ausland ist mit strengen Auflagen verbunden.
iStock ("Heute"-Montage)

Die Osterfeiertage gelten üblicherweise für viele Österreicher als erste Gelegenheit im Jahr, ein paar Tage Urlaub in der Sonne zu machen. Doch wie steht es heuer um den Osterurlaub? Zwar wird nach wie vor "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen abgeraten, untersagt sind diese aber nicht. Angesichts der Corona-Pandemie herrschen in den verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Corona-Einreisebestimmungen sowie Corona-Maßnahmen. Zudem müssen Reisende ebenso bedenken, dass auch bei der Rückkehr nach Österreich strenge Regeln und Quarantänemaßnahmen gelten.

Während die Einreise für Österreicher bzw. jene Einwohner gewisser Bundesländer relativ problemlos ist, hat Österreich selbst hingegen Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 für die meisten Länder verhängt. Sprich: Eine Rückkehr aus dem Ausland ist mit strengen Auflagen verbunden. Grundsätzlich rät das Außenministerium den Österreichern aber "dringend von allen nicht notwendigen" Reisen ins Ausland ab.

Rückkehr aus Ländern der Risikostufe 6 

Kehrt man nach Österreich aus einem Land der Risikostufe 6 zurück, muss im Allgemeinen folgendes beachtet werden:

➤ Eine (Online-) Registrierung vor der Rückreise nach Österreich ist nötig.

➤ Ein Gesundheitszeugnis mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder negativem Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, ist mitzuführen. Ist das nicht möglich, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden.

Jedenfalls Vorschrift ist eine zehntägige (Heim-)Quarantäne. Frühestens am fünften Tag der Quarantäne kann man sich dann "freitesten".

Keine Stufe 6 - Länder

Ausnahmen bilden hier der Vatikan, Island, Norwegen, Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Doch auch für diese Länder gilt noch ein hohes Sicherheitsrisiko. Prinzipiell rät das Außenministerium aber auch von Reisen in diese Länder ab.

Überblick der Einreisebestimmungen beliebter Oster-Reiseziele

Kroatien: Für eine Einreise nach Kroatien benötigt man einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Zudem muss eine zehntägige Heimquarantäne (für Tiroler 14 Tage) angetreten werden. Die Heimquarantäne kann sich auf sieben Tage verkürzen, wenn ein weiterer negativer PCR-Test vorliegt. Sofern kein PCR-Testergebnis bei Einreise vorgezeigt wird, muss der Test in der Quarantäne-Zeit nachgeholt werden.

Bosnien und Herzegowina: Österreichische Staatsbürger brauchen für die Einreise einen (nicht näher spezifizierten) negativen Corona-Test, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Serbien: Auch hier muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) mitgeführt werden. Mit einem serbischen Aufenthaltstitel kann man auch ohne Test einreisen, muss dann aber sofort eine zehntägige Quarantäne antreten und sich innerhalb von 24 Stunden registrieren.

Türkei: Vor der Einreise in die Türkei müssen sich Reisende im vorhinein registrieren. Kommt man mit dem Flugzeug an, muss ab einem Alter von sechs Jahren negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) vorgewiesen werden.

Griechenland: Ähnlich sieht es in Griechenland aus. Auch hier müssen Reisende sich im Vorhinein registrieren sowie einen negativen PCR-Test (auf Englisch und nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise vorweisen. Allerdings muss daraufhin eine siebentägige Heimquarantäne angetreten werden.

Zypern: Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden) bei der Einreise muss mitgeführt werden. Alternativ: Durchführung eines PCR-Tests bei der Einreise und Selbstisolation, bis das Ergebnis vorliegt.

➤ Malta: Österreicher benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Auch Kleinkinder sind davon nicht ausgenommen. Ohne negativem PCR-Test müssen Einreisende direkt am Flughafen einen Test machen und am Flughafen warten, bis das Ergebnis da ist.

➤ Bulgarien: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise.

Portugal: Wer mit dem Flugzeug einreist braucht eine Vorab-Registrierung und einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt). Gleiches gilt für die Insel Madeira, dort ist aber auch ein Test an Ort und Stelle möglich.

➤ Slowenien: Legt man bei der Einreise einen negativen PCR-19-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vor, entfällt eine Quarantäne. Ohne Test werden hingegen zehn Tage Quarantäne angeordnet. Aus der Quarantäne kann man sich frühesten am fünften Tag mit PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten.

Spanien: Flugreisende, die aus Österreich oder anderen Risikoländern/-gebieten nach Spanien einreisen wollen, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test mitführen (nicht älter als 72 Stunden). Auch ein negativer sogenannter TMA-Test wird anerkannt. Nicht so aber ein Antigen-Schnelltest, jener wird wird nicht anerkannt. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Kanaren gilt eine eigene Regelung: Reisende müssen sich die spanische Covid-19-Kontaktverfolgungs-App "Radar COVID" auf das Handy herunterladen und bis 15 Tage nach ihrer Heimkehr aktiviert lassen.

Italien-Tourismus ist praktisch nicht möglich: Die Regionen sind verschieden eingestuft, momentan sind alle Regionen entweder rot oder orange. Von Karsamstag bis Ostermontag sind sogar alle Regionen rot. Es herrschen strenge Regeln sowie eine Maskenpicht in der Öffentlichkeit. Eine Einreise sowie auch das Verlassen der Wohnung am Ort ist damit nur im Ausnahmefall möglich. Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch die Skigebiete sind zu. Ausnahmen gelten für Pendler oder Lkw-Fahrer. Selbst für diese gelten weitreichende Test- und Quarantäneauflagen.

1/66
Gehe zur Galerie
    <strong>23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt.</strong> Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. <a data-li-document-ref="120079751" href="https://www.heute.at/s/vierfacher-vater-vor-weihnachten-eiskalt-gekuendigt-120079751">Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt &gt;&gt;&gt;</a>
    23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt. Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt >>>
    Karl Schöndorfer / picturedesk.com