Politik

Morgen fällt die Maske weg – was jetzt wirklich gilt

Ab 1. Juli gibt es in Österreich weitere Öffnungsschritte! Doch noch immer sind viele Fragen zur neuen Verordnung offen. "Heute" hat die Antworten.

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 Promenade auf Höhe der Salztorbrücke auf der Seite des zweiten Wiener Bezirkes.(Archivfoto)
Promenade auf Höhe der Salztorbrücke auf der Seite des zweiten Wiener Bezirkes.(Archivfoto)
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Vor zwei Tagen hat das Gesundheitsministerium die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung vorgelegt, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt. Dank des rasch ansteigenden Impfungsfortschrittes und der anhaltend niedrigen Infektionszahlen sind diese kontrollierten Öffnungsschritte gut möglich.

Im Fokus der Öffnungen steht, wie schon bisher, die sogenannte 3-G-Regel. Durch den Nachweis einer Testung, Genesung oder Impfung können die derzeit bestehenden Regelungen weiter gelockert und die Sicherheit der Menschen dennoch bestmöglich garantiert werden.

20 Fragen – 20 Antworten

Doch müssen wir eigentlich unsere Kontaktdaten im Lokal ab 1. Juli nach wie vor angeben, darf der Friseur uns ohne Maske die Haare schneiden und kann uns der Arbeitgeber hinsichtlich der Delta-Variante zur Impfung zwingen? – nur drei von noch vielen Fragen, die eine Antwort verlangen.

"Heute" fragte bei Jurist und AK-Experte Philipp Brokes nach und klärt die letzten offenen Fragen.

Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, klärt in "Heute" auf
Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, klärt in "Heute" auf
Sabine Hertel
1
Darf mich ein Kellner ohne Maske bedienen?

Dieser Punkt war zwischen den Regierungsparteien wohl bis zum Ende strittig: in der Letztversion der Verordnung wurde nun auch für das Gastgewerbe festgelegt, dass ArbeitnehmerInnen keine Maske tragen müssen, wenn sie dem Arbeitgeber den Nachweis der 3G erbringen.

2
Muss ich im Lokal zur Toilette Maske tragen?

Im Restaurant wird künftig nur mehr auf den Nachweis eines der 3G gesetzt. Die bisherigen Maskenpflicht (für Gäste und Beschäftigte) entfällt damit gänzlich. Ob einzelne Bundesländer (wie zuletzt Wien) davon abweichende, strengere Regeln verordnen, ist noch nicht bekannt.

3
Darf ich meinen Mitarbeitern Masken verordnen?

In bestimmten Fällen schon, vor allem dort, wo die (ohnehin sehr abgespeckten) Regeln nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen im Griff zu halten. Allerdings sieht die Verordnung ausdrücklich vor, dass es für strengere Regeln zum Tragen der Maske im Betrieb ein Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern braucht.

4
Gilt im Sommer eine Sperrstunde?

Auch die wurde mit der vorliegenden Verordnung zumindest für die Sommermonate abgeschafft, wobei die Länder hierzu abweichende (strengere) Regeln verordnen könnten.

5
Muss ich meine Daten im Lokal angeben?

Das Outen des Gspusis im Restaurant bleibt nach wie vor Pflicht, solange der Aufenthalt voraussichtlich länger als 15min dauert. Freibäder und sonstige Outdoor-Lokalitäten sind hiervon aber ausgenommen, solange sie keinen Gastgewerbebetrieb darstellen.

6
Welche Maske muss ich ab 1. Juli in Shops tragen?

Die neue Verordnung bringt eine Wiedergeburt des Mund-Nasen-Schutzes auf fast allen Ebenen. In den gängigsten Fällen – so auch im Supermarkt oder im Textilhandel – wird die bisherige FFP2-Maske durch den MNS abgelöst.

7
Warum müssen Verkäufer keine Maske tragen?

Im unmittelbaren Kundenkontakt stehende Verkäuferinnen und Verkäufer sind nunmehr verpflichtet, einen Nachweis der 3G vorzulegen, um ihren Arbeitsplatz zu betreten. Beschäftigte im Handel wurden zudem beim Zugang zur Impfung priorisiert, jene an der Kassa sitzen zudem den ganzen Tag hinter einer Plexiglasscheibe. Ich nehme an, dass das die Überlegungen des Gesundheitsministers waren.

8
Muss ich im Zug und im Taxi Maske tragen?

Hier ändert sich nur die Maskenart: in geschlossenen Räumen ist von beiden Seiten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.  Für Schaffner bzw. Lenker gilt das allerdings nur, wenn sie tatsächlich unmittelbaren Kundenkontakt haben. In der Fahrerkabine sitzende Straßenbahnfahrer wären von der Maskenpflicht daher befreit

9
Darf mein Friseur ohne Maske die Haare schneiden?

Hier steht eine spürbare Änderung bevor: erbringe ich meinen Friseuren den Nachweis der 3G, darf ich den Salon ohne Maske betreten. Das gilt nun auch für den Friseuren selbst: liegt für diesen ein 3G-Nachweis vor, darf er auch ohne Maske die Haare schneiden. Liegt der Nachweis nicht vor, muss bei Kundenkontakt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

10
Darf mir Friseur Kaffee und Champagner servieren?

Der 3G-Nachweis geht nun auch mit der erlaubten Konsumation von Speisen und Getränken einher. Haareschneiden darf daher wieder von Kaffee und Champagner begleitet werden.

11
Bin ich noch verpflichtet, die 3G vorzuweisen?

Die gesamte Verordnung baut de facto auf dem Grundgedanken der 3G auf. Die vielen Freiheiten hängen daher unmittelbar dran, dass die Beteiligten den Nachweis der 3G erbringen.

12
Gibt es Strafen, wenn ich Abstand nicht einhalte?

Nein, die (zuletzt ohnehin auf nur einen Meter reduzierten) Abstandsregeln fallen gänzlich. Bei der bevorstehenden Öffnung der Nachtgastronomie wäre die Einhaltung dieser Regeln wohl kaum möglich gewesen.

13
Wann kann ich wieder in einem Club feiern?

Mit dem Ende der Sperrstunde am Donnerstag, 1.7., darf grundsätzlich wieder in Clubs gefeiert werden, wobei Betreiber in ihren Tanzräumen die Kapazitäten nur bis zu 75% ausschöpfen können. Der Zugang hängt grundsätzlich an der Vorlage eines der 3G. Allerdings haben schon einzelne Bundesländer angekündigt, hierfür schärfere Zugangsvoraussetzungen (etwa 2G – Geimpft oder Genesen) ins Auge zu fassen. Konkrete Verordnungsentwürfe liegen bisher jedenfalls nicht vor.

14
Muss ich nach einem Urlaub in Quarantäne?

Wer die jüngsten Appelle der Tourismusministerin gehört hat, weiß, dass Urlaubsreisen von der Politik nahezu „erwünscht“ sind. Das ist mit Vorlage eines der 3G (etwa mit Hilfe des „grünen Passes“) auch in den meisten Ländern problemlos möglich. Dennoch ist in einigen Fällen mit einer Quarantänepflicht nach Wiedereinreise zu rechnen. Auf http://einreisecheck.ak.at hat die Arbeiterkammer ein wunderbares Tool gebastelt, mit dem man seinen Auslandsurlaub in puncto Quarantänepflicht sinnvoll planen kann.

15
Kann mich mein Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

Nein, die Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar und bedarf immer der Zustimmung des/der zu Impfenden. Im Übrigen geht die Verordnung klar von einer Gleichwertigkeit der 3G aus. Das einseitige Abstellen des Arbeitgebers auf nur 1G oder 2G kann demnach nur mit Zustimmung der Beschäftigten erfolgen.

16
Kann ich Job verlieren, wenn ich nicht impfen gehe?

Leider haben wir in Österreich ein sehr liberales Kündigungsrecht. Kündigungen müssen in der Regel gar nicht erst begründet werden, während der Diskriminierungsschutz an Merkmalen wie dem Geschlecht, der Religion oder der Weltanschauung anknüpft, aber eben nicht am Impfstatus. Dennoch findet das Kündigungsrecht seine Schranken dort, wo Menschen aus gesundheitlichen Gründen gar nicht geimpft werden können oder wo die Kündigung sozialwidrig ist. In diesen Fällen wird der Arbeitgeber sehr genau darlegen müssen, warum die Impfung dieses Beschäftigten für die konkrete Tätigkeit unabdingbar ist. In Zeiten einer grundsätzlichen Gleichwertigkeit der 3G wäre das für den Arbeitgeber wohl keine einfache Prozessführung.

17
"Impf-Bonus" für geimpfte Mitarbeiter erlaubt?

Rechtlich nicht verboten, wenn auch in dieser Form bisher nicht bekannt. Zudem erscheint dieser Weg, die Belegschaft zur Impfung zu animieren, wesentlich humaner, als etwa einseitige Impfanordnungen unter Androhung einer Kündigung oder gar Entlassung. Jetzt geht es vor allem darum, Unentschlossene zu motivieren und nicht, sie mit unnötigem Druck und der Angst vor dem Jobverlust noch mehr zu verunsichern.

18
Gurgeltest per Post – muss ich diesen machen?

Nein, das ist eine zusätzliche Maßnahme der Stadt Wien, die Gurgeltests noch populärer zu machen. Ich selbst mache diese Tests regelmäßig und bin begeistert. Bei den aktuellen Außentemperaturen ist jede Wegersparnis doch Gold wert.

19
Mit wie vielen Menschen ist eine Feier gestattet?

Im privaten Wohnbereich gibt es hierzu keine Beschränkungen mehr. Feiere ich also in meiner Wohnung, kann ich meinen gesamten Freundeskreis einladen. Feiere ich hingegen an sonstigen Orten, die nicht gleichzeitig Wohnorte sind, liegt die Grenze bei 100 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl überschritten, muss die Veranstaltung bei der Behörde gemeldet werden, ich benötige zudem ein COVID-19-Präventionskonzept und einen für die Einhaltung des Konzeptes verantwortlichen.

20
Wann kommt der "Grüne Pass" wirklich?

Der "Grüne Pass" ist tatsächlich schon seit Mitte Juni in Österreich, allerdings ist er weder grün, noch in Form einer eigenen Applikation, die man sich mit einem Klick auf das Handy lädt. Alle 3G-Zertifikate besitzen jetzt einen großen QR-Code, den etwa Wirte oder Grenzbeamte einfach scannen und auswerten können. Das spart allen Betroffenen viel Zeit, besonders dort, wo die 3G-Nachweise von vielen Besuchern binnen kurzer Zeit überprüft werden müssen.

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