Coronavirus
Tests, Maske, Daten: Strenge Regeln für den Lokalbesuch
Es ist fix! Österreich öffnet am 19. Mai wieder. Wer ins Restaurant möchte, muss aber einige Regeln berücksichtigen. Was nach der Öffnung gilt.
Am Montag liefen die finalen Gespräche darüber, wie Österreich am 19. Mai wieder aufsperren wird. In einem Vorab-Entwurf wurde dabei bereits geklärt, unter welchen Bedingungen der Gastro-Besuch in Zukunft wieder möglich sein soll. Im Wesentlichen sollen in diesem Bereich jene Regeln Anwendung finden, die bereits in der "Modellregion" Vorarlberg seit Wochen praktiziert wurden. Um 14 Uhr tritt Kanzler Kurz vor die Presse und verkündet die Öffnungsschritte. "Heute" hat die Gastro-Regeln:
Ähnlich wie auch beim Besuch von nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeitbetrieben ist auch in der Gastronomie eine Registrierpflicht angedacht. Diese sieht vor, dass Gäste und Kunden Name, Telefonnummer und eventuell auch ihre E-Mail-Adresse angeben werden müssen.
Zusätzlich zur Registrierung wird man, wie schon jetzt bei körpernahen Dienstleistern, einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Wahrscheinlich ist, dass Antigenschnelltests weiterhin für 48 Stunden, PCR-Tests für 72 Stunden gültig sein werden.
Alternativ zur Testung wird auch dem Impfortschritt und der Idee des "Grünen Passes" Rechnung getragen. Heißt: Wessen Impfung länger als drei Wochen zurückliegt, wird auch ohne Testung Einlass finden, vorausgesetzt, er kann einen Impfnachweis (Impfpass) erbringen. Auch wer durch eine bestätigte Covid-Erkrankung Antikörper besitzt, wird unter Vorweis einer Bestätigung einer überstandenen Erkrankung ins Gasthaus dürfen.
Das Personal wird sich künftig wohl mindestens einmal pro Woche testen lassen müssen. Auch eine Maskenpflicht für Kellner ist angedacht. Auch dass Kunden weiterhin Maske bis zum Erreichen des Tisches tragen müssen, gilt als wahrscheinlich.
Um trotz der neu gewonnenen Freiheiten einen Ansturm zu vermeiden, ist laut aktuellem Entwurf auch ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Tischen angedacht. Die Rede ist von zwei Metern Abstand. Fix ist diese Regel allerdings noch nicht.
Gastronomie-Vertreter sowie einige Oppositionspolitiker haben sich zuletzt für eine spätere Sperrstunde ausgesprochen. Tatsächlich dürfte sie aber wie geplant um spätestens 22 Uhr erfolgen. Frühestmögliche Öffnung von Lokalen soll 5 Uhr früh sein.
Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr des folgenden Tages dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass im Inneren Speisen und Getränke nur im Sitzen konsumiert werden dürfen. Hier darf eine Besuchergruppe maximal aus vier Erwachsenen plus maximal sechs Minderjährigen bestehen.
Für Besuche im Freien gilt: Maximal zehn Erwachsene plus maximal zehn Kinder, gegenüber denen eine Aufsichtspflicht besteht. Im Freien dürfen Waren auch im Stehen, an dafür vorgesehenen Tischen, konsumiert werden.