Coronavirus
Woran noch niemand dachte – auch diese Coronaregel fäll
Die Corona-Pandemie hat uns Masken- und Abstandsregeln beschert. Nun kehren aber "Bussi-Bussi" und Händeschütteln zurück. "Heute" sagt dir, wann.
"Im Rahmen der aktuell gültigen 4.COVID-19-Maßnahmenverordnung sind alle Menschen dazu angehalten, einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten", heißt es aus dem Sozialministerium. Es ist eine der Corona-Maßnahmen, an die sich viele lange Zeit nicht gewöhnen konnten, schließlich fielen damit die Küsschen, Umarmungen und Händeschütteln bei Begrüßungen von haushaltsfremden Personen flach. Selbst der Faust-an-Faust-Stoß galt als Sicherheits-Grauzone.
"Heute" enthüllt, wann gebusselt werden darf
Kann der Abstand zudem nicht eingehalten werden, ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Während die Regierung nun Corona-Lockerungen ab jeweils 19. Februar und 5. März bekannt gab, wurde das Thema Abstandsregeln kaum beleuchtet. Bleibt sie weiter aufrecht, wo ja auch die Maske fast überall wegfällt? "Heute" fragte nach und enthüllt: Diese allgemeine Regelung beim Abstand wird es ab dem 5. März ebenfalls nicht mehr geben.
Damit ist ab 5. März der Weg frei für Küsschen und Co., außer in im lebensnotwendigen Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in vulnerablen Settings wie Spitälern – dort muss nämlich weiter Maske getragen werden. Doch auch wenn man es tun darf, heißt das nicht, dass man es tun sollte: "Das Gesundheitsministerium begrüßt grundsätzlich die Einhaltung von persönlichen Schutzmaßnahmen abseits der per Verordnung erlassenen Maßnahmen", so ein Sprecher.
"Wir öffnen ja nicht heute oder morgen oder übermorgen, sondern kontrolliert bis 5. März", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Freitag im Ö1-"Morgenjournal. Gleichzeitig gab er aber auch bekannt, dass sich die Lockerungsschritte noch ändern könnten. "Wenn es denn sein muss", könne man eingreifen, so Nehammer, doch die Prognosen der Experten würden derzeit aussagen, dass man öffnen könne. An Impfpflicht und -strafen hält Nehammer jedoch vorerst fest.