Coronavirus
Corona-Regeln im Epidemie-Gesetz bis 2023 verlängert
Im Nationalrat wurde eine Novelle des Epidemiegesetzes beschlossen. Damit werden die darin enthaltenen Corona-Vorgaben jetzt ein Jahr verlängert.
Das Epidemiegesetz aus dem Jahr 1950 muss seit Beginn der Pandemie für eine Vielzahl an rechtliche Bestimmungen herhalten. So werden darin die Grundlagen wie etwa das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten, Zuständigkeiten der Behörden und auch der Umgang mit den Leichen von infizierten Verstorbenen geregelt.
Am Freitag wurde nun die bereits am 18. Mai beschlossenen, simple aber weitreichende Änderung im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt somit am Folgetag in Kraft.
Bis 2023 verlängert
Mit der Änderung wird das bisherige Ablaufdatum zahlreicher Paragraphen rund um die Corona-Pandemie um ein Jahr hinausgeschoben. Anstatt am 30. Juni 2022 werden sie nun nach neuer Regelung am 30. Juni 2023 unwirksam.
Darunter fallen im Groben etwa die im Rahmen des Epidemiegesetzes gewährten Möglichkeiten der Kontaktverfolgung, Behördliche Kompetenzen und auch die an den Gesundheitsminister verliehene Macht, diverse Regelungen per Verordnung zu erlassen.