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Corona-Rädelsführer wurde wieder der Prozess gemacht

Nach einer Verurteilung wegen Verhetzung wurde dem Corona-Rädelsführer Martin Rutter am Montag erneut der Prozess gemacht.

Leo Stempfl
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Martin Rutter erschien vor Gericht getestet und mit FFP2-Maske ausgestattet.
Martin Rutter erschien vor Gericht getestet und mit FFP2-Maske ausgestattet.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Wegen einer Serie an Vorfällen im September 2020 musste sich der Rädelsführer und Organisator von Corona-Demos, Martin Rutter, nun bereits zum zweiten Mal am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Diesmal gab es für den Kärntner Ex-Mandatar aber einen Freispruch.

Kurz nach der erstinstanzlichen Verurteilung sorgte der "Aktivist" erneut für Aufsehen: "Sie sollen wissen, dass sie uns nicht entkommen können! Die Zeit, wo wir nett waren, ist vorbei", erklärte er damals in einer Videobotschaft, im Rahmen derer er zu Demos vor den Privatwohnung von Politikern aufrief.

Zur Vorgeschichte

Bei einer Kundgebung am Karlsplatz wurde eine Regenbogenfahne auf die Bühne gebracht, diese würde für Kinderschänder stehen. "Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft! Wir müssen unsere Kinder vor Kinderschändern schützen. Wir alle sind dafür verantwortlich", so eine Rednerin. Anschließend wurde sie zerrissen.

Darauf folgte eine Serie angeblich homophober Postings auf Rutters Facebook-Account. Dabei soll er aber ausschließlich Pädophile gemeint haben, das sei auch durch ein Doppel-Herz auf der Regenbogen-Fahne verdeutlicht gewesen sein. Trotzdem wurde er erstinstanzlich zu vier Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe verurteilt – "Heute" berichtete.

Das angefochtene Urteil wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben, am Montag kam es deswegen erneut zur Verhandlung in Klagenfurt. Im zweiten Anlauf wurde er vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen, berichtet die "APA".

Ex-Mandatar Martin Rutter am 4. Oktober 2021, beim Prozess wegen Verhetzung (zweiter Rechtsgang) am Landesgericht in Klagenfurt.
Ex-Mandatar Martin Rutter am 4. Oktober 2021, beim Prozess wegen Verhetzung (zweiter Rechtsgang) am Landesgericht in Klagenfurt.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Richter Oliver Kriz befand, dass sich seine Äußerungen nicht gegen Homosexuelle richteten. Auch konnte er bei Rutter keine Absicht erkennen, die Menschenwürde zu verletzen. Die Staatsanwältin legte sofort Berufung ein, auch dieses Urteil ist deswegen nicht rechtskräftig.

Spenden

Martin Rutter spricht in einer ersten Reaktion von einer endgültigen Niederlage des roten Landehauptmannes und der SPÖ im Verfahren gegen ihn. "Die parteipolitisch motivierten Gerichtsverfahren zeigen, wie politisch verfilzt dieses System ist", schreibt er auf Telegram.

Der Prozess hätte ihn bis zu 10.000 Euro gekostet, er bittet seine fast 20.000 Follower deswegen um finanzielle Unterstützung.

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