Coronavirus

Was bedeutet Schul-Stopp für mein Kind konkret?

Heute Redaktion
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Die Bundesregierung fasst im Kampf gegen die Corona-Epidemie eine beispiellose Maßnahme: Ab kommendem Mittwoch wird es in allen Schulen Österreichs keinen Unterricht mehr geben.

Der Etappenplan der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Epidemie in Österreich ist voll angelaufen. Nach dem Vorlesungs-Aus an den Universitäten wird nun ab Montag auch der Unterricht von der 9. Schulstufe aufwärts gestoppt, ab Mittwoch sollen alle jüngeren Kinder folgen. Das haben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am späten Nachmittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündet.

Was bedeutet das jetzt für die Kinder? Ein Überblick:



Kindergarten – Kindergartenkinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden. "Kinder sind starke Multiplikatoren dieser Infektion", so Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).

Volksschule und Unterstufe/NMS – Ab Mittwoch, 18. März, wird auch in diesen Schulen für Kinder bis 14 Jahren vom klassischen Unterricht auf Betreuung umgestellt. Alle, die zu Hause betreut werden können, sollen dort betreut werden.

"Kinder dürfen aber keinesfalls zu den Großeltern gebracht werden", schärft Kanzler Kurz nach und erklärt: "Wer keine Möglichkeit hat, seine Kinder zu Hause zu betreuen, kann die Kinder zur Schule zu bringen, wo ein Betreuungsangebot stattfindet." Dieses soll sich in kleinerem Rahmen als der übliche Unterricht abspielen.

Oberstufe – Schüler einer Gymnasial-Oberstufe, HTL, HBLA, HAK etc. sollen daheim bleiben. In diesen Schulen wird schon ab Montag, 16. März, kein Unterricht mehr stattfinden.

Maturanten – Für sie soll eine Extra-Regelung getroffen werden, so Bildungsminister Heinz Faßmann. Wie diese aussehen wird, ist aktuell nicht klar.

Kein Urlaub für Betreuung daheim

Insgesamt soll diese Maßnahme für vier Wochen inklusive der Osterferien (4. bis 14. April) gelten. Das Problem, das sich vor allem für berufstätige Alleinerziehende ergibt: Will man sein junges Kind daheim lassen, ist man trotzdem nicht berechtigt, selbst auch der Arbeit fernzubleiben.

Dies ginge aufgrund der eigenen familiären Verpflichtung nur, wenn die Schulen und Kindergärten tatsächlich geschlossen würden, wie es aus dem Sozialministerium gestern hieß. Arbeitnehmer müssten also für die Betreuung ihrer Kinder daheim extra Urlaub nehmen.

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