Wirtschaft
Diese Nachweise brauchst du für Lokalbesuch wirklich
Katharina Reich, Direktorin für Öffentliche Gesundheit, äußert sich im Ö1-Morgenjournal zur bevorstehenden Gastronomie-Öffnung.
Die Gastronomie trifft die letzten Öffnungsvorbereitungen und die Wirte verpassen ihren Restaurants noch den letzten Schliff. Denn am morgigen Mittwoch, dem 19. Mai, ist es endlich so weit: die Lokale dürfen endlich wieder öffnen und ihre Gäste kulinarisch verwöhnen.
Die 3-G-Regel
Eintritt in ein Restaurants erhalten aber nur jene Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Wer nichts vorlegen kann, kann sich auch direkt vor Ort testen lassen. Zudem gelten auch in der Gaststätte selbst weiter strenge Sicherheitskonzepte. Dazu zählen das Tragen einer FFP2-Maske, Zwei-Meter-Abstand halten sowie eine Gäste-Registrierung.
"Tische sind gedeckt"
Die Sicherheitsstandards in den Restaurants ist also hoch. "Wir haben auch Abtrennungen als Schutz für die Gäste bauen lassen", erklärt etwa die Wiener Gastronomie-Legende Mario Plachutta gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Der Gastronom rechnet damit, dass zu Beginn vor allem viele Familien kommen werden, da hier die Anzahl der erlaubten Personen größer ist. "Die Tische sind schon fertig gedeckt", so Plachutta weiter.
Die Vorfreude bei den Wirten und Gästen auf die bevorstehende Öffnung ist jedenfalls groß. Dennoch sind noch einige Fragen bei der praktischen Umsetzung offen. Katharina Reich, Direktorin für Öffentliche Gesundheit, klärte am Dienstag im Ö1-Morgenjournal die letzten Fragen.
Diese Nachweise müssen Gäste mitnehmen
"Solange der 'Grüne Pass' noch nicht am Weg ist, müssen wir uns mit ein bisschen Zettelwerk behelfen. Das heißt, ich nehme meinen Impfpass mit oder den Ausdruck aus dem E-Impfpass-Register, meinen Arzt-Bescheid bzw. mein Attest oder meinen Genesenen-Nachweis", erklärt Reich.
Doch muss man unbedingt das Original mitnehmen oder reicht ein Foto am Handy? "Es soll ein gutes Foto bzw. ein klar erkennbarer Nachweis des Dokumentes sein, wenn es geht in einem PDF-Format", so die Direktorin für Öffentliche Gesundheit im Ö1-Morgenjournal.
Auf die Frage, ob der Wirt einen Ausweis verlangen muss (Anm. man könnte den Nachweis ja auch herborgen), erklärt Reich: "Das System ist nur so gut, wie die Menschen, die daran teilnehmen und es auch ernst nehmen. Es ist daher empfohlen, einen Ausweis bzw. eine Gültigmachung des Prozesses zu fordern und einen Ausweis zum Dokument zu haben. Das ist wichtig und gut so".
"Verlorener Impfpass ist kein Problem"
Und was passiert, wenn man den Impfpass verloren hat bzw. den Absonderungsbescheid nicht mehr findet? "Ein verlorener Impfpass ist kein Problem. Wir haben das E-Impfpass-Register, dort kann der Nachweis noch einmal ausgedruckt werden", so Reich im Ö1-Morgenjournal. Das könnten betroffene Personen von zu Hause aus machen, indem sie mit der Handysignatur in das Portal (E-Impfpass, Homepage des Sozialministeriums) einsteigen. "Es kann aber auch über den Arzt erfolgen."
"Wenn ich meinen Absonderungsbescheid verloren habe, kann ich mir ein ärztliches Attest besorgen oder mittels Antikörper-Nachweis eine Erkrankung nachweisen", so die Direktorin für Öffentliche Gesundheit im Ö1-Morgenjournal weiter. Und was ist mit jenen Personen, die eine Corona-Infektion überstanden und bereits wieder genesen sind? "Man kann hier einen Antikörpertest vorlegen, nach drei Monaten sollte dieser Test wiederholt werden."
Vor-Ort-Tests "nur die Ausnahme"
Und weiter: "Auf dem Befund wird draufstehen: Antikörpertest-Nachweis positiv und es muss auch bei der Kontrolle kein Wert gewusst werden", versichert Reich. Der Wirt oder auch ein Veranstalter kontrolliere nur das Datum und "den Blick auf diesen Einzeiler, der in diesem Befund steht und wo das Wort positiv erkennbar ist."
Auch die Selbsttest sollen gelten, allerdings nur, wenn diese digital via App erfasst sind. Warum macht hier jedes Bundesland sein eigenes Ding? "Es hätte zu lange gedauert und wir wollten, dass es schnell zugänglich ist. Vorarlberg hat hier schon ordentlich vorgelegt und wir konnten das leicht für die anderen Bundesländer zu Verfügung stellen. Das System ist aber überall gleich", versichert Reich im Ö1-Morgenjournal.
Die Tests direkt vor Ort seien zwar auch möglich, "es soll aber nur die Ausnahme bleiben, weil sie eine große logistische Herausforderung sind", erklärt die Direktorin für Öffentliche Gesundheit. Und wer kontrolliert eigentlich die Wirte? "Die Behörden, wie etwa das Markt- oder Gesundheitsamt, werden stichprobenartig Kontrollen durchführen."