Coronavirus

Corona-Knaller! 1.450 Euro Strafe für diese Fluggäste

Ab kommenden Dienstag (3. August) gelten strengere Einreise-Regeln für Fluggäste aus Spanien, Niederlanden und Zypern. Es drohen harte Strafen.

André Wilding
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Einreise-Schlange am Flughafen.
Einreise-Schlange am Flughafen.
Leserreporter/ Symbolbild

Schärfere Einreise-Regeln ab 3. August in Österreich! Für Personen, die mit dem Flugzeug aus den Ländern Spanien, Zypern und den Niederlanden nach Österreich einreisen, gelten ab kommenden Dienstag neue Corona-Einreisebestimmungen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Verordnung in der Nacht veröffentlicht.

Demnach muss für die Einreise aus diesen drei Ländern eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus, eine Genesung oder ein negativer PCR-Test vorgezeigt werden. Für alle anderen Personen besteht noch auf den Flughäfen eine PCR-Testpflicht.

Saftige Strafe für Test-Verweigerer

Passagiere, die bei der Einreise nach Österreich den PCR-Test verweigern, müssen mit einer saftigen Strafe rechnen. Im Falle einer Verweigerung droht nämlich laut Verordnung eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Es sind in der Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein aber auch Ausnahmen von der sofortigen Testverpflichtung vorgesehen.

Diese Ausnahme tritt etwa dann in Kraft, wenn die Einreise außerhalb der Testzeiten der jeweiligen Flughafen-Teststation erfolgt. Oder auch dann, wenn der Andrang auf das Testen unerwartet groß ist. In diesen Fällen kann der Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden.

Keine Quarantänepflicht

Laut dem Ö1-Frühjournal kontrolliert die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, ob der Corona-Test nachgeholt worden ist. Eine Quarantänepflicht gibt es in diesen 24 Stunden aber nicht, heißt es. Personen, die sich nicht auf dem Airport testen lassen möchten, können zudem einen vor dem Abflug gemachten PCR-Test vorzeigen.

Die Probeabnahme dieses Tests darf aber nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Zudem befreit auch ein ärztliches Zeugnis über eine Covid-Erkrankung von der Testpflicht am Flughafen. Allerdings darf die Infektion nicht vor mehr als 90 Tagen erfolgt sein.

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