Coronavirus

Corona-Infizierte dürfen jetzt sogar arbeiten gehen

Corona-Knalleffekt in Österreich: Nach der Anpassung bei den Regeln für Kontaktpersonen, werden jetzt sogar die Maßnahmen für Infizierte angepasst. 

Nikolaus Pichler
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Personen mit positivem Test dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun sogar arbeiten gehen.
Personen mit positivem Test dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun sogar arbeiten gehen.
Annette Riedl / dpa / picturedesk.com

Lange hat sich die Bundesregierung Zeit gelassen: Nun sind die neuen Corona-Regeln da. Und die beinhalten einen echten Knaller – mit gehörigem Potenzial für Diskussionen (hier geht's zu allen neuen Corona-Regeln).

Denn ab Donnerstag erlaubt das Gesundheitsministerium positiv getesteten Personen mit leichtem Verlauf sowie asymptomatischen Corona-Fällen nach Ende der Quarantäne zu arbeiten. So heißt es in einem Empfehlungspapier aus dem Rauch-Ministerium für die Behörden zur "Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung": "Ein Aufsuchen von Arbeitsorten ist dabei grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können." 

Unter diesen Voraussetzungen darfst du infiziert arbeiten

Damit Infizierte mit leichtem Verlauf arbeiten gehen dürfen...

... müssen sie laut dem Papier aus dem Ministerium mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Außerdem muss die Infektion oder der Beginn der Krankheitsanzeichen mindestens fünf Tage zurückliegen, sowie eine "Verkehrsbeschränkung" bis zum 10. Tag nach der Infektion angeordnet sein. 

ODER:

... einen CT-Wert über 30 vorweisen können. Diese Zahl galt bisher als Richtwert für Infizierte, um aus der Quarantäne entlassen zu werden.

"Verkehrsbeschränkung" – das steckt dahinter

Die "Verkehrsbeschränkung" umfasst laut Bund dabei das Tragen "einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bzw. eines MNS bei Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs". Darüber hinaus ein Verbot des Besuchs "von Settings mit vulnerablen" Personengruppen sowie von Aktivitäten, wo nicht durchgehend eine FFP-Maske getragen werden kann. Auch Großveranstaltungen sind während der "Verkehrsbeschränkung" tabu.

Diese Kriterien gelten laut Ministerium auch für asymptomatische Personen, die in die Arbeit zurückkehren wollen. 

Berufstätige im Gesundheitsbereich mit Corona-Infektion, die aufgrund eines aktuen Personalmangels, in die Arbeit gehen, müssen zusätzlich eine persönliche Schutzausrüstung beim Kontakt mit "vulnerablen Personen" tragen. Die neuen Regeln sollen vorerst bis Karsamstag gelten.