Coronavirus
Corona-Hammer – ungeimpften Ärzten droht Berufsverbot
Die Ärztekammer fordert, dass die Corona-Impfung als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt.
Laut der Österreichischen Ärztekammer soll die Corona-Schutzimpfung eine Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung werden. Sie fordert die Bundesregierung in einer Aussendung dazu auf, bei der Einführung der Impfpflicht die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, so dass die COVID-19-Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen.
Streichung aus Ärzteliste
Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen.
"Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung", heißt es von der Ärztekammer.
Die Impfpflicht in Österreich wird für Teenager ab 14 Jahren gelten. Eingeführt wird diese ab 1. Februar 2022. Ab 15. März ist dann mit Strafen zu rechnen.