AK muss einschreiten
Chefin ist Kündigungsfrist egal, haut Frau einfach raus
Kündigung, fehlende Gehälter und der Gang zu Gericht: Eine Handelsangestellte musste sich nach ihrem Job-Aus durchkämpfen. Die AK musste einschreiten.
Kündigungen verlaufen oft nicht reibungslos. Viele Arbeitnehmer werden nach dem Jobende mit Unsicherheiten und rechtlichen Fragen konfrontiert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich half bereits in zahlreichen Fällen.
Zuletzt in einer besonders kniffligen Situation: Eine Angestellte erfuhr kurz nach ihrer Kündigung, dass sie schwanger war. Ihr Chef wollte das nicht akzeptieren. Er meinte nur knapp: "Pech gehabt!" Sie habe die Bestätigung zu spät geschickt.
Geleistete Arbeit nicht bezahlt
Nun schon der nächste Fall: Eine Angestellte aus Freistadt wurde von ihrer Chefin gekündigt – mit einer Frist von nur einer Woche. Laut Kollektivvertrag hätte die Unternehmerin eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einhalten müssen.
Noch dreister: Die letzten vier geleisteten Arbeitswochen wurden der Frau einfach nicht ausbezahlt. Hilfesuchend wandte sie sich an die Arbeiterkammer Freistadt.
Frau bekam 3.272 Euro
Die zuständige Rechtsexpertin forderte alle offenen Ansprüche ein. Den offenen Lohn, eine Kündigungsentschädigung und Sonderzahlungen. Aber: Die Unternehmerin reagierte nicht. Also brachte die AK den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht – es stimmte der Arbeitnehmerin zu.
Doch sogar ein gerichtlicher Zahlungsbefehl konnte die Chefin nicht dazu bewegen, das Geld auszuzahlen. Erst ein Exekutionsantrag brachte sie zum Einlenken: Die Frau aus Freistadt bekam alle ihr zustehenden Nachzahlungen zurück: insgesamt 3.272 Euro.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Handelsarbeiterin aus Freistadt wurde von ihrer Chefin mit einer zu kurzen Kündigungsfrist und ohne Bezahlung der letzten vier Arbeitswochen entlassen
- Die Arbeiterkammer Freistadt setzte sich erfolgreich für die Frau ein, sodass sie nach einem gerichtlichen Verfahren insgesamt 3.272 Euro erhielt