Auf Kündigungsfrist gepfiffen

Chef wirft Shop-Leiter raus, muss 6.000 Euro brennen

Auf die Frist wurde gepfiffen: Ein Chef hat seinen Shop-Leiter einfach rausgeworfen. Die Arbeiterkammer erkämpfte eine üppige Nachzahlung.

Oberösterreich Heute
Chef wirft Shop-Leiter raus, muss 6.000 Euro brennen
Der Betroffene war auf einer Autobahn-Raststätte beschäftigt. Er schaltete die AK ein. (Symbolbild)
Getty Images

Auch Kündigen will gelernt sein, so die AK Oberösterreich. Sie macht auf die geltenden Regeln und Zeiträume aufmerksam, an die sich Unternehmen zu halten haben. Tun sie das nicht, müssen sie mit Post der Kammer rechnen.

So ging es dem Betreiber einer Raststätte: Dieser setzte einen Mitarbeiter vor die Tür – mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Das Problem: Der Firmenchef missachtete die für das Hotel- und Gastgewerbe festgeschriebene Regelung.

Außerdem stellte er den Beschäftigten mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei. Und: Er verlangte von ihm, dass er seinen offenen Urlaub während der Frist aufbrauchen sollte.

Gleich mehrere Vergehen

Die Arbeiterkammer schaltete sich ein: Eine Rechtsexpertin wies den Unternehmer auf die falsche Berechnung hin. Denn die tatsächliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

Darüber hinaus hätte er das Arbeitsverhältnis nur zum 15. oder zum Letzten des Kalendermonats beenden können. Dem Betroffenen empfahl die Juristin, sich gegen den angeordneten Urlaubsverbrauch auszusprechen.

Die AK forderte beim Chef offenes Gehalt, Sonderzahlungen, Ersatzleistung für nicht verbrauchte freie Tage und eine Kündigungsentschädigung ein. Nach der Intervention beglich der Arbeitgeber vermeintlich anstandslos die offenen Ansprüche.

Allerdings stellte sich bei der Überprüfung der Zahlung heraus, dass die nicht konsumierten Urlaubstage nicht bezahlt worden waren. Daher musste die Kammer nochmals intervenieren. In Summe bekam das Mitglied schließlich mehr als 6.000 Euro nachbezahlt.

"Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen", sagt Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk: Es sei besser, einmal zu oft nachzufragen, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Die Bilder des Tages

1/53
Gehe zur Galerie
    <strong>30.12.2024: "Drei Wochen lang geweint" – Wiener hat Nervenkrankheit.</strong> Die Diagnose war ein großer Schock, es folgte Trauer. Jetzt kämpft dieses Ehepaar mit aller Kraft um ein schönes Leben. <a data-li-document-ref="120080503" href="https://www.heute.at/s/drei-wochen-lang-geweint-wiener-hat-nervenkrankheit-120080503">Egal, wie lange es noch geht &gt;&gt;&gt;</a>
    30.12.2024: "Drei Wochen lang geweint" – Wiener hat Nervenkrankheit. Die Diagnose war ein großer Schock, es folgte Trauer. Jetzt kämpft dieses Ehepaar mit aller Kraft um ein schönes Leben. Egal, wie lange es noch geht >>>
    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Chef hat seinen Shop-Leiter ohne Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist entlassen, was zu einer Intervention der Arbeiterkammer führte, die eine Nachzahlung von über 6.000 Euro erkämpfte
    • Die AK Oberösterreich betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen und empfiehlt Beschäftigten, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen
    red
    Akt.