Wirtschaft

Chef fragte Bewerberin nach "sexueller Orientierung"

Eine aktuelle Umfrage von "karriere.at" und "hokify" zeigt, dass bereits über ein Drittel der Jobsuchenden schon von Diskriminierung betroffen waren.

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder auch der Familienplanung.
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder auch der Familienplanung.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Über ein Drittel der Jobsuchenden waren bereits zumindest einmal von Diskriminierung im Bewerbungsprozess betroffen. Das geht aus Umfragen der Jobplattformen karriere.at und hokify unter ihren Nutzer hervor. Die meisten der jeweils 1.000 Befragten haben schon einmal Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess erlebt (karriere.at: 18 Prozent; hokify: 22 Prozent), gefolgt von Sexismus (karriere.at: 11 Prozent; hokify: 7 Prozent) und Rassismus (karriere.at: 4 Prozent; hokify: 10 Prozent).

"Die Ergebnisse der Befragungen auf karriere.at und hokify sind fast deckungsgleich: Über ein Drittel der Befragten haben sich bereits einmal im Bewerbungsprozess diskriminiert gefühlt. Das zeigt, dass Diskriminierung den gesamten Arbeitsmarkt betrifft", erklärt Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer von hokify. "Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidaten werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden passende Kandidaten für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft."

Unzulässige Fragen

4 von 10 Befragten (karriere.at: 43 Prozent; hokify: 39 Prozent) wurden im Bewerbungsgespräch bereits nach unzulässigen Details aus dem Privatleben gefragt. So gaben 13 Prozent der Befragten sowohl auf karriere.at als auch hokify an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden: Von jenen Usern, auf die dies zutrifft, sind 87 Prozent (karriere.at) bzw. 73 Prozent (hokify) weiblich.

Anteil der Jobsuchenden, die schon einmal mit unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch konfrontiert waren (Balkendiagramm)
Anteil der Jobsuchenden, die schon einmal mit unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch konfrontiert waren (Balkendiagramm)
karriere.at

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstandes oder des Umstands, ob jemand Kinder hat, außerdem der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Damit sind Fragen, die diese Themen behandeln, bis auf spezifische Ausnahmen, im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Mehrheit für Bewerbung mit Foto

Danach gefragt, ob sie eine Bewerbung ohne Foto und/oder persönliche Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bevorzugen würden, sprachen sich zwei Drittel für die "klassische" Bewerbung mit Foto im Lebenslauf aus (karriere.at: 68 Prozent; hokify: 61 Prozent). Bei den Varianten ohne Foto bevorzugen die Nutzer von hokify ihre persönlichen Daten anzugeben, während Nutzer*innen von karriere.at die gänzlich anonymisierte Variante demgegenüber leicht präferieren.

Diskriminierungsgründe im Bewerbungsprozess (Balkendiagramm)
Diskriminierungsgründe im Bewerbungsprozess (Balkendiagramm)
karriere.at

"Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken. Hierzulande gehört das Foto aktuell standardmäßig in den Lebenslauf. Laut unserer Befragung präferieren auch die Jobsuchenden diese Variante. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren oder das Vier-Augen-Prinzip beim Durchsehen von Bewerbungen", erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei karriere.at.

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