Wirtschaft
Cannabis ist die Arzneipflanze des Jahres
Cannabis ist Arzneipflanze des Jahres 2018. Das wissenschaftliche Netzwerk für Arzneimittel HMPPA wählte den Hanf.
Cannabis ist zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt worden. Der Hanf enthalte mehr als 500 Inhaltsstoffe, lobt das Netzwerk „Herbal Medicinal Products Platform Austria" (HMPPA) der österreichischen Universitäten. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabiol (THC) wird etwa zur Tumor-Schmerzbehandlung oder gegen Übelkeit bei Krebsbehandlung eingesetzt. Bald sind auch Arzneistoffe mit Cannabidiol (CBD) in Österreich erhältlich, die bei Epilepsien und Schizophrenie helfen.
Berauschend
Neben seiner berauschenden Wirkung lindert THC auch den Schmerz, weshalb es zusätzlich zu Opioiden bei Tumoren oder in der Palliativmedizin bereits eingesetzt wird, wie Georg Kress von der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin an der MedUni Wien ausführte.
"Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkung wie Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren", sagte Kress. Arzneimittel mit THC wurden bereits Mitte der 1980er-Jahre in den USA zugelassen, seit den 1990er-Jahren erfolgt der Einsatz auch bei Magersucht bei Tumor- und Aids-Patienten.
Nicht berauschend
Der Wirkstoff CBD wiederum ist ein nicht berauschender Inhaltsstoff der Cannabispflanze und unterliegt deshalb weder dem Arzneimittel-, noch dem Suchtmittelgesetz. Neben dem Einsatz bei frühkindlicher Epilepsie und Schizophrenie hilft Cannabidiol nach einer Knochenmark-Transplantation. Ein erster CBD-Arzneistoff soll in absehbarer Zeit - spätestens im kommenden Jahr - in Österreich auf den Markt kommen, versicherte der Mediziner.
Der Anbau
Angebaut wird der Drogenhanf von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Dort werden die Pflanzen unter streng kontrollierten Bedingungen kultiviert, um deren Inhaltsstoffe für Arzneimittel zu isolieren, sagte Chlodwig Franz von der Veterinärmedizinischen Universität Wien. "Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt", betonte Brigitte Kopp vom Department für Pharmakognosie der Universität Wien. Für die Verordnung THC-hältiger Präparate ist ein Suchtgiftrezept - die "Suchtgift-Vignette" - erforderlich.
Jährliche Wahl
Die Wahl zur Arzneipflanze wird jedes Jahr vom 2006 gegründeten Netzwerk HMPPA durchgeführt. Im vergangenen Jahr war das Mutterkraut gekürt worden, das etwa zur präventiven Wirkung bei Migräne eingesetzt wird.
(GP)