Politik

Anwalt blitzte mit Schweige-Wunsch ab

Der Zeuge am 91. Prozesstag wollte eigentlich die Aussage verweigern. Das ließ ihm die Richterin allerdings nicht durchgehen.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Im Buwog-Gerichtssaal brach am Dienstag der 91. Prozesstag an. Ein Anwalt war als Zeuge geladen, der schon beim Betreten des Saales getrübte Stimmung zu haben schien. Er empörte sich lautstark darüber, dass er nicht fotografiert werden möchte.

Kaum Platz genommen, teilte er dem Gericht mit, als Anwalt von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen zu wollen und zu schweigen. Schließlich habe er als Anwalt die Auswahlkommission in Sachen Buwog beraten.

Der Staatsanwalt meldete Zweifel an dieser Erklärung an. Und auch die Richterin wirkte nicht überzeugt: Für die Rechtsberatung sei doch die Kanzlei Freshfields zuständig gewesen?

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Muss aussagen

Nach einer Beratung entschied die Richterin auch dementsprechend: Obwohl der Anwalt angab, die Kommission in Frage des Beihilfenrechts beraten zu haben, habe kein Mandantenverhältnis bestanden. Deshalb könne er sich nicht auf das Entschlagungsrecht berufen.

"Ihr Vorbringen lässt sich nicht mit bisherigen Angaben im Beweisverfahren, zur Aufgabe und Funktion der Kommission, in Einklang bringen", sagte die Richterin auch und stellte die ersten Fragen.

Nur Beratung

Der Meinung des Anwaltes nach habe die "Auswahlkommission" nicht wirklich etwas ausgewählt, man sei eher beratend tätig gewesen: "Ich hatte nicht den Eindruck, dass wir etwas auswählen", sagte er.

Dass andere Kommissionsmitglieder das Gremium gleich "zum Krenreiben" gefunden hätte, das komme eben auch auf die Erwartungen an, die man an eine solche Kommission hat, so der Zeuge.

Bei der letzten Kommissionssitzung, die nach hinten verschoben wurde, war der heutige Zeuge nicht anwesend. Generell habe er keinen Hinweis, dass irgendetwas nicht korrekt gewesen wäre. Eine Einflussnahme Grassers auf die Kommission habe er ebenfalls nicht wahrgenommen.

Widerspruch bei Finz-Mitarbeiterin

Als zweite Zeugin des Taegs kam eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Staatssekretäres Alfred Finz (ÖVP). Sie konnte sich an wenig aus der fraglichen Zeit erinnern, hatte aber ohnehin wenig Berührungspunkte mit der Sache Buwog.

In einem Punkt widersprach sie allerdings dem Spitzenbeamten Heinrich Traumüller, von dem wir in diesem Verfahren schon soviel gehört haben. Sie sei nicht bei der entscheidenden Sitzung, bei der die zweite Bieterrunde entschieden wurde, dabei gewesen. (csc)