Der Tod eines 16-Jährigen im September 2020 hatte ein gerichtliches Nachspiel. Denn der Jugendliche hatte in der Nacht zuvor mit anderen Teenagern in einem betreuten Jugendwohnheim mehrere Drogen konsumiert. Am nächsten Tag wurde er tot in seiner eigenen Wohnung aufgefunden. Die Eltern klagten daraufhin den für das Wohnheim verantwortlichen Verein auf 40.000 Euro Trauerschmerzengeld.
In besagter Einrichtung in Innsbruck sind Jugendliche zwischen 15 bis 18 Jahren in Einzelwohnungen untergebracht, sie führen dort selbst den Haushalt. Der Bursche besuchte am 19. September eine 17-Jährige, die es ihm offenbar angetan hatte. Der 16-Jährige, der dem Vernehmen nach wegen eines etwas schiefen Kiefers und seines eingeschränkten Hörvermögens gemobbt wurde, war offenbar auf der Suche nach Anschluss.
Anschließend soll er mit einer Bekannten zur "Mentlvilla" – einer Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen – gefahren sein und dort (Ersatz-)Drogen besorgt haben. Dann fuhr das Duo wieder ins Heim zurück und konsumierte dort mit drei anderen Jugendlichen verschiedenste Drogen. Alle Teilnehmer der Drogenparty übernachteten auch in der Wohnung der 17-Jährigen.
Am nächsten Tag fand die Mutter ihren Sohn tot in seiner Wohnung – Todesursache war eine Lungenembolie. Der toxikologische Befund bestätigte: Der Jugendliche hatte einen hohen Wert an Benzodiazepinen, aber auch Ecstasy und Cannabis im Blut. Laut den Eltern war der Umgang mit Cannabis bereits 2019 ein Problem für den Teenager gewesen.
Die Eltern sahen das Verschulden des Todes ihres Sohnes bei dem hinter dem Heim stehenden Verein. Der Betreuer der Jugendlichen habe gewusst, dass in der Wohnung Drogen konsumiert würden, erklärten sie vor Gericht. Da dies nicht unterbunden worden sei, sei auch ihr Sohn mit den Substanzen in Berührung gekommen. Sie klagten daher auf 40.000 Euro Trauerschmerzengeld.
Die Causa ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Und dieser entschied nun, dass den Verein keine Schuld treffe. Denn "eine permanente (rund um die Uhr erfolgende) Überwachung der Jugendlichen wäre nämlich auch in diesem Fall nicht zumutbar und daher nicht zu fordern gewesen". Zudem habe es regelmäßig unangekündigte Kontrollen der Wohnung gegeben, etwa zwei- bis dreimal pro Woche. Auch am Morgen nach der Drogenparty habe es eine Kontrolle gegeben.
Die Eltern erhalten nun nicht nur kein Trauerschmerzengeld, sondern müssen auch die Kosten der Revisionsbeantwortung in Höhe von 2.913,92 Euro tragen.