"Wenn du das..."
Bursch (14) erpresste 11-Jährige nach Vergewaltigung
Ein 14-Jähriger soll im Jänner 2024 ein 11-jähriges Mädchen in einem Waldstück in Kärnten vergewaltigt haben. Nun kommen immer mehr Details ans Licht.
In Kärnten soll ein 14-jähriger Ukrainer eine 11-Jährige gefesselt und vergewaltigt haben – "Heute" berichtete. Die unfassbare Tat soll Medienberichten zufolge bereits Mitte Jänner 2024 passiert sein.
Der Bursche soll demnach zusammen mit einem 13-jährigen Freund beim Spielen im Wald auf ein ihm vorher unbekanntes Mädchen im Alter von elf Jahren getroffen sein. Der 13-Jährige half dem Opfer nicht, soll die Tat mit dem Handy gefilmt haben.
"Passiert dir was"
Nach der Vergewaltigung drohte der Ukrainer: "Wenn du das jemanden erzählst, passiert dir was." Das Mädchen ließ sich nicht einschüchtern und vertraute sich den Eltern an, die sofort Anzeige erstatteten.
Der verdächtige Ukrainer wurde ausgeforscht, musste in Untersuchungshaft und wurde angeklagt: Doch seit Mitte Februar befindet er sich wieder auf freiem Fuß, soll aber von Bewährungshelfern überwacht werden.
Komplize ist strafunmündig
Außerdem darf sich der 14-Jährige Opfer und Komplizen nicht nähern. Der 13-Jährige kommt übrigens straffrei davon, da er strafunmündig ist.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
"Am Landesgericht Klagenfurt ist eine Anklage eingelangt, in der ein 14-jähriger Bursche dringend verdächtig ist, ein unmündiges, minderjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, wobei festzuhalten ist, dass diese Anklage noch nicht rechtswirksam ist", so Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, gegenüber "ORF Kärnten".
Prozess ohne Öffentlichkeit
Sollte die Anklage rechtskräftig werden, wird sich der 14-Jährige wohl schon bald am Landesgericht Klagenfurt – die Rede ist von April – für die Tat verantworten müssen. Allerdings wird der Prozess zum Schutz des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Für die Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung