Leser
Burger-Fan musste trotz Attest Restaurant verlassen
Von der Maskenpflicht ist ausgenommen, wer an Atemnot leidet. Ein Mitarbeiter einer Fastfood-Kette wusste das aber nicht.
Mario L. ist von einer FFP-Maske befreit - ein ärztliches Attest belegt dies. "Leider bekomme ich Atemnot, wenn ich die Maske für längere Zeit trage." Statt einer FFP2-Maske darf er aber ein Gesichtsvisier benutzen, das er regelmäßig auch desinfiziert. Außerdem würde er immer nur das Nötigste reden und sich auch regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen, berichtet er im Gespräch mit "Heute".
Drive-In und Lieferung keine Option
In einer Filiale der Fast Food-Kette McDonald's ist der Niederösterreicher am Sonntag allerdings nicht zu seinem Burger-Essen gekommen. "Als ich am Selbstbedienungsbildschirm meine Bestellung aufgab, wurde mir gesagt, dass ich ohne FFP2-Maske das Geschäft verlassen müsse."
Die Möglichkeit via Drive-In zu bestellen besteht für ihn nicht: "Ich bin kein Autofahrer und durch die hohen Lieferkosten wollte ich mir auch nichts nach Hause bestellen." Daher ging er wieder nach Hause.
Bestellung mit Attest erlaubt - das sagt McDonald's
Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter haben, laut Wilhelm Baldia, Pressesprecher von McDonald's Österreich, oberste Priorität. Deshalb würden auch die Richtlinien genauestens umgesetzt werden. Trotzdem sollen Kunden, die ein Attest vorweisen können und so zu den gesetzlichen Ausnahmen zählen, in dem Fast Food-Restaurant konsumieren dürfen.
"Es tut uns leid, wenn der Gast weggeschickt wurde. Natürlich hätte er das Recht gehabt, sein Essen zu bestellen", so Baldia abschließend.
Werde Whatsapp-Leserreporter unter der Nummer 0670 400 400 4 und kassiere 50 Euro!