Politik

Bundesregierung geht hart gegen Hass im Netz vor

Die Bundesregierung hat ihr umfassendes Hass-im-Netz-Gesetz präsentiert. Betroffene sollen ab 1. Jänner 2021 schnell und kostengünstig Recht bekommen.

Jochen Dobnik
Teilen
Bundesregierung geht gegen Hass im Netz vor
Bundesregierung geht gegen Hass im Netz vor
HELMUT FOHRINGER/APA/Picturedesk

"In den letzten Wochen hat sich gezeigt, wie der Hass im Netz auch zum Hass in der analogen Welt werden kann. Foren und Plattformen werden zunehmen zu Echokammern des Terrors und der Verschwörungstheorien - denen wollen wir den Ton abdrehen", so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nach dem Ministerrat. Die Bundesregierung will Facebook, Instagram, Google & Co jetzt einen rechtlichen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sie diese Hasspostings löschen müssen.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen

Es geht Edtstadler darum, die großen Plattformen in die Pflicht zu nehmen, denn "es kann nicht sein, dass nur Milliardengewinne gemacht werden, aber keine soziale Verantwortung übernommen wird." Explizit ausgenommen davon sind Bildungs- und Lernplattformen.

"Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten"

, so die Verfassungsministerin. Deshalb gilt es Hass im Netz rasch zu unterbinden, möglichst noch bevor die Zivil- und Strafgerichte damit befasst werden. 

Neues Eilverfahren gegen Hetzer

"Das große Ziel ist es, dass Betroffene von Hass im Netz künftig schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen", so Justizminister Alma Zadic (Grüne), selbst Opfer von Anfeindungen im Internet. So soll man ab 1. Jänner 2021 mit einem einfachen Antrag beim Bezirksgericht auf Unterlassung binnen weniger Tage die Löschung eines Hass-Postings bei der Plattform beantragen können.

Für das Verbreiten einschlägiger Fotos im Netz und auf sonstigen Plattformen bleibt die Strafandrohung bei einem Jahr. Das reine Fotografieren - Stichwort: "Upskirting" - wurde auf sechs Monate reduziert. Der Straftatbestand der Verhetzung wurde im neuen Hass-im-Netz-Gesetz um die Verletzung der Würde von körperlich oder psychisch beeinträchtigten Menschen erweitert.

Wissenschaft und Kunst sollen darüber hinaus einen besonderen Stellenwert bekommen, um beispielsweise die NS-Opfer und -Täterforschung nicht zu behindern.