Arbeiterkammer schreitet ein
Bub schwer krank – Versicherung will nicht mehr zahlen
Die Familie war verzweifelt: Obwohl ihr Kind chronisch schwer erkrankt ist, wollte die Versicherung nicht mehr zahlen. Die AK musste einschreiten.
Der neunjährige Bub aus dem Bezirk Braunau leidet an einer Stoffwechselerkrankung. Herzinsuffizienz bei Belastung verschärft die Situation zusätzlich. Der kleine Patient braucht regelmäßig Infusionen und Unterstützung auf der Toilette.
Wegen des hohen Betreuungsaufwandes für ihren Sohn musste die Mutter ihren Job kündigen. Weil sie der Meinung war, dass das Pflegegeld zu gering war, wandte sie sich an die Arbeiterkammer.
Für die AK-Rechtsexpertin war rasch klar: Die von der Pensionsversicherungsanstalt zuerkannte Pflegestufe 2 wurde dem wahren Bedarf nicht gerecht. Die Kammer klagte daher gegen den bisherigen Bescheid. Es kam zu einem Gerichtsverfahren.
Laut einem medizinischen Gutachten beträgt der tatsächliche Pflegebedarf für den Bub rund 160 Stunden pro Monat. Damit steht der Familie rückwirkend die Pflegestufe 4 zu. Dieser Erkenntnis schloss sich auch das Arbeits- und Sozialgericht an.
Die PVA muss der Familie seitdem mehr Geld auszahlen. "Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen", sagt Präsident Andreas Stangl.
Paar strandet auf Flughafen, Firma will nicht zahlen
So hatten sie sich die Rückreise aus dem Urlaub nicht vorgestellt: Zwei Linzern wurde der Flug gestrichen. Und: Der Veranstalter wollte nicht zahlen.
Die AK kündigte eine Klage an, das Ehepaar daraufhin den gesamten Betrag für den unfreiwilligen Zwischenstopp. Gegenüber der Airline machten die Experten zusätzlich eine Entschädigungszahlung geltend.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die Arbeiterkammer musste einschreiten, als die Versicherung die Zahlungen für einen neunjährigen Buben mit schwerer Krankheit einstellte
- Nachdem die Mutter ihren Job aufgeben musste, da der Pflegeaufwand zu hoch war, klagte die AK gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt und erreichte eine höhere Pflegestufe für den Buben
- Die Familie erhält nun rückwirkend mehr Geld