Teenager schwer verletzt

Brutale Gürtel-Attacke: Asylwerber heute vor Gericht

Ein Asylwerber aus Afghanistan muss sich heute vor Gericht in Krems verantworten: Er soll einen 16-Jährigen mit einem Gürtel brutal attackiert haben.
Erich Wessely
17.12.2024, 06:30

Im Zuge einer Auseinandersetzung im Juni soll ein Asylwerber (35) aus Afghanistan mitten in Horn seinen Gürtel aus der Hose gezogen und damit auf einen 53-Jährigen sowie einen 16-Jährigen eingeschlagen haben, ein weiterer 16-Jähriger wurde leicht verletzt.

Einem der 16-Jährigen soll der Angreifer den Dorn der Gürtelschnalle an den Kopf geknallt haben. Laut "Heute"-Infos steckte der Dorn 2,5 Zentimeter tief im Kopf, der Bursche wurde lebensgefährlich verletzt. Per Notarzthubschrauber ging es ins Uniklinikum nach St. Pölten, dort wurde der Schwerverletzte notoperiert.

53-Jähriger mit Schlüsselbeinbruch

Der 53-Jährige zog sich einen Schlüsselbeinbruch zu, das dritte Opfer erlitt Abschürfungen - auch weil der 53-jährige Christian W. mutig dazwischen ging.

"Komm, geh obe vom Gas"

"Komm, geh obe vom Gas", schrie er Richtung Angreifer. Der wollte oder konnte ihn nicht verstehen. Christian W. wurde selbst mit dem Gürtel schwer verletzt, zog sich einen Schlüsselbeinbruch zu, musste im Spital auch am Ohr genäht werden.

Zeuge von Gürtel-Attacke: Christian W. schritt mutig ein, erlitt selbst einen Schlüsselbeinbruch, hat immer noch Schmerzen.
"Bezirksblätter"

Ein Zeuge des Vorfalls am Hauptplatz postete auf Facebook, dass es beim Streit übrigens nur um eine Lappalie gegangen sein soll – demnach hatten die Burschen nur ein am Boden liegendes Sackerl entsorgen wollen, in dem sich aber offenbar noch Essen des Afghanen befand – alle Infos dazu hier.

Mädchen belästigt

Zuvor soll der Verdächtige am Stadtsee in Horn zwei Mädchen belästigt und Handyfotos gemacht haben.

Auch in der Justizanstalt selbst kam es zu einem Angriff: Mit Bissen, Tritten und Schlägen wehrte sich der Verdächtige am 8. Juli in seinem Haftraum in Krems gegen "die vorzunehmende Visitierung aufgrund der bevorstehenden Haftprüfungsverhandlung", teilte das Landesgericht Krems mit.

Heute, Dienstag, muss sich der verdächtige Afghane in Krems vor Gericht verantworten.

"Gemäß § 21 Abs 2 StGB wird die Unterbringung des S. in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt", heißt es seitens des Landesgerichts Krems. Der Grund: Eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung, nämlich eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen und emotional instabilen Zügen in einem gravierenden Ausmaß. Es gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } wes, {title && {title} } Akt. 17.12.2024, 14:56, 17.12.2024, 06:30
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