Österreich
Brauche ich einen Corona-Test für den Würstelstand?
Wenn am Mittwoch die Gastronomie wieder öffnet, dann nur unter strengen Sicherheitsauflagen. Gilt die "3G-Regel" auch für den Würstelstand?
Am Mittwoch öffnen in Österreich so gut wie alle Bereiche - "Heute" hat berichtet. Dabei gilt es aber gleich einen ganzen Packen an Regeln einzuhalten. So müssen beispielsweise vor dem Betreten eines Wirtshauses alle Gäste, Kinder bis zehn Jahre sind ausgenommen, einen "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" erbringen. Doch gilt die "3G-Regel" auch für Würstelstände?
Alles neu beim Imbissstand
Generell gilt, wer ins Restaurant möchte, muss entweder geimpft, getestet oder von Corona genesen sein. Selbsttests sind 24 Stunden, Antigentests aus Apotheken oder Teststraßen 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden gültig, ebenso eine ärztliche Bestätigung über eine durchgestandene Covid-19-Erkrankung oder über eine Corona-Impfung ab dem 21. Tag nach dem Stich. Ein gutes Foto oder PDF-Dokument reicht als Nachweis aus.
Zudem gelten auch in der Gaststätte selbst weiter strenge Sicherheitskonzepte. Dazu zählen das Tragen einer FFP2-Maske, Zwei-Meter-Abstand sowie eine Gäste-Registrierung.
50-Meter-Regel hat sich gegessen
Und beim Würstel-, Kebap- oder Imbissstand? Dort gilt die "3G-Regel" nicht. "Gäste brauchen hier keine Tests, weil es keinen Gastraum und keinen Gastgarten gibt", so Wirte-Sprecher Mario Pulker von der Wirtschaftskammer.
Darüber hinaus fällt auch die 50-Meter-Regel, die eine Konsumation im unmittelbaren Nahbereich der Buden verboten hat. Standbesucher dürfen ihre Mahlzeit ab Mittwoch unter Einhaltung der Abstandsregeln also auch im Stehen vor Ort verdrücken. Was aber bleibt, ist die Sperrstunde um 22 Uhr.