Unterlassungsklage
Boris Becker: Gerichtserfolg gegen Oliver Pocher
In einem überraschenden Gerichtssieg setzt sich Boris Becker gegen Oliver Pocher durch. Der TV-Komiker muss nun heikle Bildsequenzen löschen.
In einer juristischen Auseinandersetzung der prominenten Persönlichkeiten Boris Becker (56) und Oliver Pocher (45) hat sich der ehemalige Tennisstar in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg entschied am Dienstag zugunsten von Becker und untersagte Pocher die weitere Verbreitung strittiger Bildsequenzen aus einem Fernsehbeitrag.
Gericht fällt Entscheidung
Die strittigen Sequenzen stammen aus der Oktober 2020-Ausgabe der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich". Das Offenburger Landgericht hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen den 45-Jährigen in erster Instanz abgewiesen. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte nun einer anderen Linie und gab dem Ex-Tennisstar recht.
Pocher hatte im Herbst 2020 in einer Sendung unter dem Motto: "Make Boris rich again" zu Spenden für den inzwischen 56 Jahre alten Becker aufgerufen. Dabei kam ein dreistelliger Betrag zusammen. Eine Übergabe scheiterte, denn der Sportler weigerte sich, das Geld anzunehmen. Um den Betrag dennoch unbemerkt bei ihm abgeben zu können, erschuf der Comedian daraufhin einen Fantasiemodepreis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war. Der Tennisspieler nahm den Preis an.
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Pocher muss löschen und schweigen
Gemäß dem Urteil ist es Oliver Pocher nicht nur untersagt, die fraglichen Bildsequenzen weiter zu verbreiten, sondern er muss diese auch von seiner eigenen Internetpräsenz entfernen. Der 45-Jährige habe den Sportprofi bewusst getäuscht, erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Dienstag. Der ehemalige Tennisspieler habe nicht wirksam zugestimmt, dass die Aufnahmen verwendet werden dürften.
Zu einem Objekt degradiert worden
Der 56-Jährige sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte vor dem Landgericht Offenburg, das seine Klage aber im November 2022 abwies. Im zweiten Aufschlag vor dem Oberlandesgericht hatte der frühere Tennisprofi nun Erfolg. Ihm sei vorgespiegelt worden, dass er einen echten Preis erhalten habe, erklärte die Justiz. Tatsächlich habe aber vorgeführt werden sollen, wie er ohne sein Wissen das Geld angenommen habe.
Becker sei durch die Täuschung zu einem Objekt degradiert worden, hieß es weiter. Er sei dazu manipuliert worden, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zu. Dagegen könnte Pocher aber noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof erheben. Deswegen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.