Österreich-News
Puffs im Lockdown zu, aber hier ist Sex-Arbeit erlaubt
Österreich macht ab Montag, 2. November, wieder dicht! Viele Gewerbe und Bereiche müssen mit massiven Einschränkungen rechnen - auch die Sex-Branche.
Schicksalsstag in Österreich! Die Bundesregierung gibt am Nachmittag die neuen Maßnahmen bekannt, um die rasante Ausbreitung des Coronavirus im Land bremsen zu können. Laut einem Entwurf werden dabei vor allem die Gastronomie und Hotellerie stark eingeschränkt.
Theater, Opern, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kinos müssen wieder schließen! Veranstaltungen dürfen mit Ausnahme des Profi-Sports also nicht mehr stattfinden. Außerdem wird die Regierung auch regeln, wer uns in der nächsten Zeit daheim besuchen darf. So sind etwa Garagenpartys tabu und auf Besuch dürfen nur noch maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten kommen.
Und auch beim Einkaufen muss sich die Bevölkerung wieder auf strengere Maßnahmen einstellen. Denn mit der neuen Lockdown-Verordnung kommt auch wieder die Zehn-Quadratmeter-Regel. Auch die Wagerlpflicht wird damit wohl zurückkehren - "Heute" berichtete. Museen, Bibliotheken, Zoos und Parks bleiben aber offen!
Bordelle zu, Laufhäuser offen
Der Lockdown "light" sorgt also wieder in vielen Bereichen und Branchen für gehörige Einschränkungen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Sex-Industrie aus? Dürfen Bordelle und Laufhäuser weiter offen haben und bleibt Wohnungsprostitution erlaubt?
Rechtsanwalt Arthur Machac hat die Lockdown-Verordnung etwas näher unter die Lupe genommen und verrät, welche Auswirkungen der neue Lockdown in Österreich für die Sex-Branche hat. Und laut aktuellem Stand (Stand 12.00 Uhr) müssen Bordelle ab 2. November wieder schließen.
ABER: Wohnungsprostitution und Laufhäuser bleiben (wohl) weiter erlaubt und auch offen. Der Grund: Im Laufhaus gelten Prostituierte quasi als Mieterinnen und deren Bereich ist geschützt. Ähnlich sieht es auch in Wohnungen aus, in denen Sex-Arbeiterinnen ihre Dienste anbieten.