Coronavirus

Booster? NIG hat neue Empfehlungen für Genesene

Das Nationale Impfgremium hat am Montag eine neue Empfehlung zur Corona-Impfung bzw. Auffrischung von Genesenen veröffentlicht. Der Überblick.

Heute Redaktion
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Robert Michael / dpa / picturedesk.com

Mit strengeren Regeln für Ungeimpfte will die Regierung eben jene zum Impfen bewegen. Ab Februar soll es dann auch eine Impfpflicht geben. Auch die Gültigkeit des Grünen Passes soll ab diesem Zeitpunkt von neun Monaten auf sieben reduziert werden. Wer sich bis zum Verstreichen dieser Zeit nicht boostern lässt, hat keinen gültigen Grünen Pass mehr.

Indes hat das Nationale Impfgremium (NIG) am Montag eine neue Empfehlung zur Corona-Impfung bzw. Auffrischung von Genesenen veröffentlicht. Für die Gültigkeit des Grünen Passes müssen die Betroffenen 180 Tage nach ihrer Genesung das erste Mal impfen gehen.

Ungeimpfte sollen nach einer Ansteckung die erste Impfung etwa vier Wochen nach der Genesung durchführen. Damit hat man den gleichen Status wie doppelt geimpfte Personen. Für den Grünen Pass gilt das Zertifikat dann 360 Tage bzw. ab dem 6. Dezember laut Gesundheitsministerium nur mehr für 270 Tage, ab Februar dann noch einmal kürzer.

Wann Booster notwendig ist

Dennoch empfiehlt das NIG eine zweite Impfung ab sechs Monate nach der ersten Impfung. Eine weitere, dritte Impfung, wird danach sechs bis neun Monate nach der zweiten Impfung empfohlen. Im Falle, dass Betroffene nach der Genesung nicht nur eine, sondern in zeitlicher Nähe dazu zwei Impfungen verabreicht bekommen haben (etwa weil man diese für internationale Reisetätigkeit benötigt hat), dann gilt ebenfalls die Empfehlung, sechs bis neun Monate nach dieser zweiten Impfung eine dritte Dosis zu erhalten.

 Wer sich zwischen der ersten und zweiten Impfung ansteckt, dem empfiehlt das NIG, die zweite Impfung ebenfalls vier Wochen nach der Genesung vorzunehmen.

Wer das unterlässt, der gilt für den Grünen Pass lediglich als genesen und muss nach 180 Tagen jedenfalls eine weitere Impfung erhalten, um jenen weiter verwenden zu können. Für diese Personengruppe lautet jedenfalls die Empfehlung des NIG, sechs bis neun Monate nach dem Zweitstich dann die dritte Dosis abzuholen.

Booster auch nach Impfdurchbruch

Wie steht es um doppelt Geimpfte, die trotz Immunisierung an Corona erkrankt sind? Auch jene sollen sich nach der Genesung vor Ablauf von neun Monaten nach der zweiten Impfung die dritte Dosis holen.

Der Grüne Pass ist in diesem Fall bis zur dritten Impfung weiter gültig: Entweder 360 Tage nach dem Zweitstich (ab 6. Dezember nur mehr 270 Tage) oder alternativ 180 Tage nach der Durchbruchsinfektion.

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