Niederösterreich

Böller-Unfälle & Co. – Wann die Krankenkasse aussteigt

Nach fahrlässigem Hantieren mit Böllern liegen mehrere Jugendliche im Spital. Wer zahlt die medizinische Behandlung? Und wann steigt die Kasse aus?

Isabella Nittner
Ein 18-Jähriger wurde in der Silvesternacht in Ternitz von einer Kugelbombe getötet.
Ein 18-Jähriger wurde in der Silvesternacht in Ternitz von einer Kugelbombe getötet.
Einsatzdoku

Es ist eine blutige Silvesterbilanz in NÖ: Ein 18-Jähriger wurde in Ternitz-St.Johann (Neunkirchen) von einer Kugelbombe getötet, sein Freund (auch 18) liegt schwer verletzt im Spital. Auch ein 17- und ein 19-Jähriger wurden bei dem Unfall auf einem Feld verletzt.

Auch in Lichtenau (Bezirk Krems-Land) endete die Silvesternacht für einen 16-Jährigen in einer Tragödie: Der Bursch zündete eine Kugelbombe, wurde lebensgefährlich verletzt.

In Langenzersdorf wurden zwei Männer (beide 22) von einem Feuerwerkskörper getroffen, beide mussten mit Verletzungen an der Hand und im Gesicht ins Spital gebracht werden. In Ardagger (Amstetten) wollte ein 19-Jähriger eine Rakete nach einer Fehlzündung erneut starten, hielt den Feuerwerkskörper in der Hand und zündete ihn von dort. Ergebnis: Schwere Verletzungen an beiden Händen sowie im Gesicht. Der junge Mann war laut Polizei alkoholisiert.

Wer zahlt OP, Therapie & Co.

Auf die überlebenden Opfer kommen wohl Operationen, Therapien sowie Rehabilitationen zu. Doch wer zahlt diese Behandlungen, wurden die Verletzungen doch eindeutig aufgrund von fahrlässigem Verhalten herbeigeführt?

"Die Krankenkasse fragt bei der medizinischen Versorgung nicht danach, wie etwas passiert ist."

"An sich funktioniert unser System so, dass die Krankenkasse bei der medizinischen Versorgung nicht danach fragt, wie etwas passiert ist", erklärt Josef Fraunbaum, Sozialrechts-Experte der Arbeiterkammer Niederösterreich auf "Heute"-Anfrage.

Josef Fraunbaum ist Sozialrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Niederösterreich.
Josef Fraunbaum ist Sozialrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Niederösterreich.
AK Niederösterreich

Auf so genannter "Sachleistungsebene" werden also alle Kosten übernommen, unabhängig davon, ob Verletzungen aufgrund von grober Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden oder nicht. Das ist der große Unterschied zum Sektor der Privatversicherungen. Um Operations-, Medikamente- oder Therapiekosten muss man sich in der Regel also nicht sorgen.

Krankengeld

Anders gestaltet es sich auf "Geldleistungsebene". Befinden sich erwerbstätige Menschen in länger andauerndem Krankenstand, bekommt man in den ersten – in der Regel Minimum sechs – Wochen weiterhin Lohn vom Arbeitgeber ausgezahlt, die so genannte Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und gleicht den Einkommensverlust mit dem Krankengeld aus.

Wann das Krankengeld gestrichen wird
Die Ursache für eine Verletzung ist:
1. eine Prügelei
2. Trunkenheit
3. Drogenmissbrauch

Und genau hier kann es haarig werden. "Wird die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise durch eine schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel oder Trunkenheit sowie durch den Missbrauch von Suchtgiften ausgelöst, streicht die Krankenkasse das Krankengeld", gibt Fraunbaum zu bedenken.

Das heißt: Prügelt man sich, ist man betrunken oder auf Drogen und verletzt sich deshalb, geht man leer aus.

"Diese Gründe müssen aber immer die direkte und nachgewiesene Ursache für den Unfall sein", betont der Experte.

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