223 km/h auf der Autobahn
BMW beschlagnahmt – warum der Raser nun zittern muss
In OÖ wurde das erste Raser-Auto beschlagnahmt. Ein Schweizer wurde auf der Westautobahn mit 223 km/h geblitzt. Jetzt muss er um den Wagen zittern.
Ein Raser aus der Schweiz muss jetzt bis zu zwei Wochen lang zittern, ob er seinen Wagen jemals wieder bekommt – oder ob der BMW staatlich versteigert wird.
So kam es dazu: Es war am Mittwoch um 21.15 Uhr, als eine Streife in Sattledt (Bez. Wels-Land) auf die Westautobahn (A1) in Richtung Wien auffuhr. Wenige Augenblicke später raste ein weißer BMW 530I mit extrem hoher Geschwindigkeit an der Streife vorbei.
Per Funk forderten die Beamten Verstärkung an. Und hatten Glück. Kollegen der Polizeiinspektion Haid (Bez. Linz-Land) "blitzten" gerade auf Höhe Sipbachzell mit einem Lasermessgerät. "Die Messung hat 223 km/h netto ergeben", so Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung OÖ, zu "Heute".
Erste Fotos des beschlagnahmten BMW
Damit hatte der Serbe aus der Schweiz die 130er-Beschränkung um satte 93 km/h überschritten. Beim Autobahnrastplatz Allhaming (Bez. Linz-Land) wurde der Lenker dann schließlich gestoppt. Er musste den Führerschein abgeben – und weil er über 90 km/h zu schnell war, wurde der BMW beschlagnahmt. Ein Abschleppdienst brachte das Auto nach Ansfelden.
Erste Autos beschlagnahmt
Seit der Gesetzesänderung, die mit Anfang März in Kraft trat, wurden bereits einige Autos von der Polizei beschlagnahmt.
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Wie "Heute" erfuhr, organisierten sich der 36-Jährige und seine drei Beifahrer einen Leihwagen, um weiter nach Wien zu fahren. Die Behörde hat jetzt zwei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Mann sein Auto zurückbekommt oder ob es versteigert wird.
Wenn nämlich aufgrund von Vorstrafen und des Persönlichkeitsbildes des Täters zu befürchten ist, dass weiterhin extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen werden, kann die Behörde in letzter Konsequenz auch ein sogenanntes Verfallsverfahren einleiten.
Erlös aus Versteigerung geht an Staat
Die Republik hortet diese verfallenen Fahrzeuge aber nicht, laut StVO-Novelle sind sie "bestmöglich zu verwerten". Heißt: sie werden versteigert. 70 Prozent des Erlöses fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu, der Rest geht an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Behörde im jeweiligen Strafverfahren zu tragen hatte.