Vorarlberg
Tempo 140 im Ort! Nächster Raser ist sein Auto los
Noch ist es scheinbar nicht bei allen Rasern des Landes angekommen, dass sich das Gesetz der Straße am 1. März verschärft hat.
Nach Wien, Niederösterreich und Oberösterreich trifft es nun auch einen Tempo-Sünder aus Vorarlberg – sein Auto wurde (vorläufig) beschlagnahmt.
Der Raser ging einer Polizeistreife Montagnachmittag, 15.45 Uhr, ins Netz, nachdem dieser zuvor auf der L188 im Montafon mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet gebrettert war. Nach Angaben der Exekutive beschleunigte der Bleifuß dabei auf über 140 km/h.
Er konnte schließlich gestoppt werden – aber erst, nachdem er zuvor noch eine Polizeistreife im Gegenverkehr gefährdet hatte. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab eine deutliche Alkoholisierung. Dem Lenker wurde daraufhin der Führerschein vorläufig abgenommen.
Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde das Fahrzeug aufgrund der vorliegenden, massiven Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß dem neuen § 99a StVO 1960 vorläufig beschlagnahmt. Der Lenker wird von der Polizei wegen der Übertretungen angezeigt.
Wann Autos einkassiert werden
Die 34. StVO-Novelle, die Anfang März in Kraft trat, sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.
Definitiv einkassiert wird das Fahrzeug erst per Behördenentscheid, wenn …
➤ dem Lenker in den letzten vier Jahren wegen einschlägiger Vergehen schon einmal der Führerschein entzogen wurde, oder...
➤ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h außerhalb überschritten wurde.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Vorarlberg hat die Polizei ein Auto vorläufig beschlagnahmt, nachdem der Fahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet gefahren war und dabei eine Polizeistreife im Gegenverkehr gefährdet hatte
- Der Fahrer war außerdem alkoholisiert und ihm wurde der Führerschein vorläufig entzogen, gemäß der verschärften Straßenregeln, die seit März gelten
- Die 34.StVO-Novelle sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen vor, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder um mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird