Niederösterreich
Bitter! Sonderzahlungen von Sozialhilfe abgezogen
Bisher wurden krisenbedingte Sonderzahlungen von der Sozialhilfe sofort abgezogen. Jetzt brachte die Stadt St. Pölten eine Resolution ein.
Für einkommensschwache Personen oder Familien sind die krisenbedingten Sonderzahlungen Segen und Fluch zugleich. Wenn das dringend notwendige Geld am Konto eintrudelt, ist es auch gleich wieder weg. Grund: Diese Zahlungen werden als Vermögen gezählt, wurde bei der Sozialhilfe in der Folge abgezogen.
Eine Familie aus St. Pölten kamen die 150 € Einmalzahlung vom AMS als Teuerungsausgleich im März wie gerufen. Doch diese Einmalzahlung vom AMS wurde sofort bei Sozialhilfe einbehalten - mehr dazu hier. Eine untragbare Situation für St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler, der sich mit einer Resolution durch den Gemeinderat an die Landesregierung wandte und für die Betroffenen jetzt Gerechtigkeit erlangen konnte.
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Konkret geht es um den städtischen Teuerungsausgleich, der durch den St. Pöltner Gemeinderat beschlossen wurde. Dadurch wurde an Personen mit geringem Einkommen eine Unterstützungsauszahlung seitens der Stadt getätigt. Eine Million Euro soll dabei für Einkommensschwache flüssig gemacht werden.
Politischer Druck zeigte Wirkung
Damit diese städtische Unterstützung auch wirklich dort bleibt, wo sie besonders dringend gebraucht wird, wurde im Gemeinderat eine Resolution an das Land eingebracht, welche einstimmig von allen Parteien mitgetragen wurde. Der politische Druck hat Wirkung gezeigt: Eine Verordnungsänderung der Landesregierung hat nun dazu geführt, dass alle Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung von krisenbedingten Sonderzahlungen bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigt werden.
Gilt nicht nur in St. Pölten, sondern landesweit
Somit können alle Sozialhilfeempfänger die Unterstützungsleistungen behalten und das nicht nur in St. Pölten, sondern landesweit. Sollten andere Gemeinden beschließen, etwaige Hilfsleistungen an die Bevölkerung auszuzahlen, so profitieren auch dort die Sozialhilfeempfänger von der neuen Regelung, die durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt initiiert wurde.
Städtischer Teuerungsausgleich geht in die Verlängerung:
„Der städtische Teuerungsausgleich kann nun statt bis Ende November noch bis zum 30. Dezember 2022 beantragt werden“, freut sich Bürgermeister Stadler. Bisher wurden 1.300 Anträge gestellt.
Wer ist berechtigt den Teuerungsausgleich zu beziehen?
Um einen Antrag für den Teuerungsausgleich stellen zu dürfen, muss man einige Vorrausetzungen erfüllen: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.100 Euro erhält ein Einpersonenhaushalt 200 Euro, beträgt das monatlichen Nettoeinkommen maximal € 1.400 erhält ein Einpersonenhaushalt 100 Euro.
Mehrpersonenhaushalte erhalten bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.600 einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 300 Euro, beträgt das monatlichen Nettoeinkommen des Mehrpersonenhaushalts max. 2.100 Euro, liegt der Teuerungsausgleich der Stadt bei 200 Euro.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Anträge für den Teuerungsausgleich 2022 der Stadt St. Pölten können bis 30.12.2022 in der städtischen Sozialhilfe, von Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr sowie Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr, bzw. digital (über die Homepage der Stadt) oder postalisch gestellt werden, für eine rasche und effiziente Abwicklung wird ersucht, wenn möglich, den Antrag digital einzubringen:
Sozialhilfe St. Pölten, Heßstraße 6, 3100 St. Pölten Magistrat St. Pölten – Sozialhilfe, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
Per Mail: [email protected]
Online-Formular: www.st-poelten.at/teuerungsausgleich