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Biss-Attacke: Husky und "Kampfund" schwer verletzt
Hundekampf mit schweren Folgen: Am Sonntag verbissen sich in einer Hundezone in Meidling ein Kampfund und ein Husky ineinander, und verletzten sich beide schwer. Die beiden halter beschuldigen sich nun gegenseitig.
Hundekampf mit schweren Folgen: Am Sonntag verbissen sich in einer Hundezone in Meidling ein "Kampfhund" und ein Husky ineinander, und verletzten sich beide schwer. Die beiden halter beschuldigen sich nun gegenseitig.
Der Angriff hat sich in in der Hundezone unweit der Philadelphiabrücke in Meidling ereignet. "Heute"-Leserin Heike (25), die sich derzeit in Shanghai aufhält, ist schockiert: Laut ihren Angaben ist ihr geliebter Husky-Rüde "Portos" am Sonntag von zwei Hunden in Meidling angefallen und dabei schwer verletzt worden. Ihre Freundin Melanie D. passt derzeit auf ihren Hund auf.
Am Sonntag dann das Unglück in der Edelsinnstraße: Einer von zwei "Kampfhunden" verbeißt sich laut Pflegemama in "Portos". Dieser wird am Ohr und am Bein verletzt. Er musste unter Vollnarkose genäht werden. Die Besitzer der Hunde sollen anschließend, nachdem sie die Kennzeichen des Wagens abmontiert hatten, geflüchtet sein und den schwer verletzten Husky und sein Frauerl zurückgelassen haben.
Husky soll zuerst gebissen haben
Gänzlich anders stellen die Besitzer der anderen Hunde, Spike und Rocky, den Vorfall dar. Sie wandten sich am späten Nachmittag mit einer Gegendarstellung an "Heute.at": So soll der Husky den Staff-Rüden zuerst attackiert und später auch noch die Besitzerin des Hundes an der Hand verletzt haben. Die Frau soll von ihrem Freund ins Krankenhaus gebracht worden sein.
Wie sich der Vorfall wirklich ereignet hat, dürften nur unbeteiligte Zeugen feststellen können, die es nach den Besitzern von Spike und Rocky auch geben soll. Ein Zeuge soll sich schon bei der Polizei gemeldet und bereits seine Aussage gemacht haben. Fix ist: Es wird keine strafrechtlichen Folgen geben, denn Tiere gelten vor dem Gesetz als "Sache". Fahrlässige "Sachbeschädigung", wie in diesem Fall, ist daher auf dem Zivilrechtsweg zu klären.