Österreich

Bis zu 7 Stunden Warten auf Krankentransport

Heute Redaktion
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Liegende Patienten dürfen nur noch von Rettungsorganisationen transportiert werden.
Liegende Patienten dürfen nur noch von Rettungsorganisationen transportiert werden.
Bild: iStock/Symbolbild

Laut dem neuen Krankentransport-Gesetz darf die Mehrheit der Patienten nur noch von Rettungsorganisationen befördert werden. Das sorgt für lange Wartezeiten.

Im April ist das neue Wiener Rettungs- und Krankentransport-Gesetz in Kraft getreten. Seither ist es Privatunternehmen untersagt, Patienten, die liegend oder im Tragesessel transportiert werden müssen, zu befördern. Dies hat zum Einen finanzielle Auswirkungen auf die privaten Beförderer, zum Anderen sind die Rettungsorganisationen mit dem Patienten-Aufkommen überlastet.

So verzeichnete die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz heuer bereits vier Mal so viele Beschwerden zu diesem Thema wie im gesamten vergangenen Jahr. Laut Pilz kommt es oft zu mehreren Stunden Wartezeit für einen Transport zum Arzt oder zu einer Untersuchung ins Krankenhaus. In einem Fall seien es sogar sieben Stunden gewesen: "Es kann nicht sein, und so beschweren sich Patienten bei uns, dass man stundenlang wartet auf den Fahrtendienst und dadurch möglicherweise eine Behandlung versäumt. Das ist zum Beispiel bei Dialyse-Patienten besonders ärgerlich, denn da gibt es nur ein Zeitfenster, in dem sie drankommen", so Pilz zu Radio Wien. Sie fordert einen Runden Tisch mit allen Rettungsorganisationen.

Erster Fahrtendienst bereits in Konkurs

Aufgrund der Gesetzes-Novelle musste zudem bereits der erste Fahrtendienst, GWS Krankenbeförderung, Konkurs anmelden. Laut dem AKV sind 50 Gläubiger mit Gesamtforderungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro betroffen. "Unser Umsatz ist von einem Tag auf den anderen eingebrochen, im Laufe des Jahres haben wir 70 Prozent Umsatz verloren", erklärt GWS-Geschäftsführer Walter Stefka im Radio-Wien-Interview.

Auch die Inhaber anderer Krankentransport-Dienste bangen um ihre Existenz – sie fordern eine Rücknahme der Gesetzesnovelle. Derzeit ist dazu eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Der zuständige Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SP) hält allerdings nach wie vor am neuen Gesetz fest.

Hatten Sie auch schon ein Problem mit einem Krankentransport? Dann schreiben Sie ein E-Mail an [email protected]