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Bis zu 1.200 € Pendlerbonus – doch die Zeit wird knapp
Wer regelmäßig mit dem Auto in die Arbeit pendelt, kann einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 1.200 Euro beantragen. Doch die Frist läuft langsam ab.
Den Teuerungen kann man nicht davonfahren. Neben der Erhöhung der CO₂-Steuern, welche die Spritpreise in die Höhe treiben, wurden in diesem Jahr auch die Kfz-Steuer und die Normverbrauchsabgabe (NoVA) angehoben. Das trifft vor allem jene hart, die täglich auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen.
Die Unterstützung für Pendler variiert je nach Bundesland. Wer in bestimmten Bundesländern wohnt, sollte sich jedoch sputen, bevor die Hilfe in Form von Beihilfen und Fahrtkostenzuschüssen verfällt – "Heute" liefert einen Überblick.
Niederösterreich
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und Arbeitsstätte. Die Entfernung muss mindestens 25 Kilometer betragen. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.
Weiters darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen. Diese beträgt z.B. für einen 1-Personen-Haushalt 2.000 Euro, für ein Ehepaar mit einem Kind 4.400 Euro.
Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen Öko-Bonus in der Höhe von 20 Prozent der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe.
Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Öko-Bonus 1.200 Euro. Anträge können nur noch bis Ende Oktober online eingebracht werden.
Oberösterreich
Auch in Oberösterreich gibt es für eine Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 25 Kilometer eine Pendlerbeihilfe. Diese liegt ab 25 Kilometer bei 218 Euro, ab 50 Kilometer bei 306 Euro und ab 75 Kilometer bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist bis Jahresende online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich.
Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein, eine Jahreseinkommensgrenze von 28.000 Euro darf nicht überschritten werden (erhöht sich pro Kind im Haushalt um 2.800 Euro).
Burgenland
Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist seit 30. Juni abgelaufen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 können voraussichtlich ab 1. Jänner 2025 eingereicht werden.
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Steiermark
In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe auch in diesem Jahr wieder rückwirkend für 2023 ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro und kann bis Jahresende direkt online beantragt werden.
Es gilt: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
Kärnten
Bis zu 825 Euro gibt es für Pendler in Kärnten, die eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort nachweisen können. Um den vollen Zuschuss zu beantragen – Einsendeschluss: 31. Oktober – und zu erhalten, musst du an mindestens vier Tagen in der Woche pendeln.
Sind Öffis zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden.
Auf den Punkt gebracht
- Die steigenden Kosten durch erhöhte CO₂-Steuern, Kfz-Steuer und Normverbrauchsabgabe belasten vor allem Pendler, die auf das Auto angewiesen sind
- Verschiedene Bundesländer bieten Unterstützung in Form von Beihilfen und Fahrtkostenzuschüssen, wobei die Bedingungen und Beträge je nach Region variieren