Wirtschaft

Bis zu 1.000€ – so viele Geld-Boni kriegst du im Oktobe

Der Klimabonus wird gerade ausbezahlt – doch damit ist noch lange nicht Schluss. Wo man sich über weitere Bonus-Zahlungen im Oktober freuen darf.

Heizung aufdrehen? Das kann nicht nur zu Geld-, sondern auch Haftstrafen führen.
Heizung aufdrehen? Das kann nicht nur zu Geld-, sondern auch Haftstrafen führen.
Harald Dostal / picturedesk.com

Bis Samstag konnte man sich in der Bundeshauptstadt für den "Wiener Wohnbonus" registrieren. Dieser wird im Oktober weiter ausbezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro oder Mehrpersonen-Haushalte mit einem maximalen Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro sind bzw. waren anspruchsberechtigt. Der Bonus beträgt 200 Euro pro Adresse.

Für die "Wiener Wohnunterstützungspauschale" ist keine Anmeldung nötig. Zielgruppe sind Beziehende der Wiener Mindestsicherung, Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfen sowie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. In Summe sind in etwa 245.000 Wiener davon betroffen. Ab Anfang Oktober werden die 200 Euro pro Person automatisch an Anspruchsberechtigte überwiesen.

Energiekostenzuschuss in OÖ

In Oberösterreich folgt auf den Energiekostenbonus, der bis 31. Juli beantragt werden konnte, jetzt der Energiekostenzuschuss. Ab 2. Oktober werden an alle Haushalte, die den zuvor erwähnten Bonus erhalten haben, automatisch 200 Euro ausbezahlt. Wer ihn im Sommer nicht beantragt hat, kann dies noch bis 30. November nachholen.

Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen. Neu: Der Bezieherkreis wird um alle Wohnbeihilfenbezieher ausgeweitet. Laut Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bekommen so mehr als 160.000 Haushalte den Zuschuss.

Förderung für Häuslbauer

Kein Bonus, jedoch eine neue Förderung erhalten Häuslbauer in Oberösterreich. Um mehr finanzielle Sicherheit und eine bessere Planbarkeit bei der Finanzierung des Eigenheims zu ermöglichen, hat Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) gemeinsam mit der HYPO Oberösterreich diese erarbeitet. Unterm Strich gilt eine 20-jährige Fixverzinsung von 2,95 Prozent. Die Initiative ist zeitlich befristet und gilt für Anträge zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024.

Wohnbonus in der Steiermark

In der Steiermark wird ein neuer Wohn-Bonus für Menschen im sozialen Wohnbau ab Oktober automatisch wirksam. Dieser wird von der Miete abgezogen und soll damit niedrige Einkommen gegen die teils massiven Mietsteigerungen entlasten. Durch den Bonus wird der Förderbetrag für Wohnungen der Bauprogramme 2015 bis 2023 erhöht und somit die Nettomiete abgesenkt.

Betroffen sind laut Land Steiermark rund 20.000 Steirer. Diese Maßnahme ist derzeit bis 31.12.2024 befristet. Ein Antrag ist nicht notwendig.

"Tirol-Zuschuss" und Pumpen-Bonus

Noch bis 31. Oktober kann um den sogenannten "Tirol-Zuschuss" angesucht werden. Dieser setzt sich aus dem Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss, der sich an der Höhe des Einkommens berechnet, zusammen. So erhält man in der ersten Stufe 350 Euro als Ein-Personen-Haushalt und 450 Euro als Zwei-Personen-Haushalt. Pro weiterem Bewohner steigt der Betrag abermals um 100 Euro an.

Ebenfalls bis Monatsende können Tiroler Haushalte noch einen Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen von bis zu 500 Euro beantragen. Der Pauschalbetrag ist abhängig von der Haushaltsgröße. So erhalten Haushalte bis drei Personen 300 Euro, sofern die bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus überwiegend mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Bei Elektro-Heizungen liegt der Betrag für bis zu drei Personen bei 450 Euro. Ab vier Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpen und 500 Euro bei Stromheizungen.

Voraussetzung ist neben der überwiegenden Beheizung mit Wärmepumpe oder Elektro-Heizung auch die Einkommenshöhe. So darf bei einem Ein-Personen-Haushalte das Netto-Jahreseinkommen 2022 den Betrag von 43.200 Euro nicht übersteigen, bei Zwei-Personen-Haushalten sind es 72.000 Euro. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 5.400 Euro an. Ein Antrag kann auf tirol.gv.at gestellt werden.

Pflege- und Betreuungsscheck

Ein Zuckerl für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, soll ab Oktober in Niederösterreich ausgeschüttet werden. Mit dem "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" werden einerseits die pflegebedürftigen Menschen und andererseits die Angehörigen mit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause mit 1.000 Euro unterstützt. Bis zu 47.000 Menschen profitieren. Die Antragsstellung ist ab Montag HIER möglich.

Salzburg geht in die Bonus-Verlängerung

Um die finanziellen Mehrbelastungen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, hat die Salzburger Landesregierung bereits im Frühjahr den Heizkostenbonus von 300 auf 600 Euro erhöht, auch die Einkommensgrenze wurde angehoben. Eigentlich war die Frist, um sich dafür anzumelden, bereits abgelaufen. Doch der Heizkostenzuschuss geht in die Verlängerung, die Antragsfrist wurde bis 31.Oktober erweitert.

Anspruch darauf haben Personen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben und deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt. Für Verheiratete oder Menschen, die mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1.700 Euro. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.

Kärnten hebt Heizkostenzuschuss an

Ab 2. Oktober kann der Heizkostenzuschuss in Kärnten wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.

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