Österreich

"Bis der Tod uns scheidet": Mann drohte Ex jahrelang

Fünf Jahre lang soll ein Burgenländer (58) seine Ex-Frau gestalkt und bedroht haben. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Christine Ziechert
Die Frau erhielt bis zu 100 Nachrichten pro Tag (Symbolbild).
Die Frau erhielt bis zu 100 Nachrichten pro Tag (Symbolbild).
Getty Images

Er belästigte sie bis zu 100 Mal pro Tag, schickte SMS oder sendete ihr per WhatsApp, Facebook oder E-Mail Nachrichten: Am Mittwoch musste sich ein Burgenländer (58) wegen beharrlicher Verfolgung und fortgesetzter Gewaltausübung vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Der 22-fach Vorbestrafte (17 davon einschlägig) belästigte seine Ex-Frau von 2017 bis 2022, weil er wieder mit ihr zusammenkommen wollte. Wenn die Burgenländerin ihre Telefonnummer wechselte, forschte er die neue Nummer aus, zudem kontaktierte er sie über einen gefälschten Facebook-Account.

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    privat, iStock
    "Wenn ich dich sehe, kassiere ich dich ein – du weißt, es heißt, bis dass der Tod uns scheidet" - Drohung des Angeklagten

    Zudem denunzierte er seine Ex bei Familie und Bekannten, gab ihre Kontaktdaten mit der Aufforderung weiter, diese zu verwenden. In einem Brief forderte er die Burgenländerin auf, ihn in Unterwäsche und High Heels zu besuchen. Sein Ziel wollte er auch über Drohungen erreichen: So soll der Angeklagte aus dem Bezirk Oberwart dem Opfer das Foto einer Waffe geschickt haben. Dazu schrieb er: "Wenn ich dich sehe, kassiere ich dich ein – du weißt, es heißt, bis dass der Tod uns scheidet".

    Der 58-Jährige, der von Notstandshilfe und einem geringfügigen Job als Security lebt, versuchte zudem, seine Ex zu erpressen: Er forderte die Frau zu sexuellen Handlungen auf, sonst würde er einschlägige Fotos und Videos von ihr veröffentlichen, berichten ORF und BVZ.

    Angeklagter schlug und würgte Ex-Frau

    Der Angeklagte bekannte sich weitgehend schuldig, versuchte vor Gericht aber, seine Taten herunterzuspielen: "Für mich ist 'Einkassieren' kein böses Wort", meinte der 58-Jährige. Was die Beziehung betrifft, "hatten wir eine härtere Gangart". Zu Beginn sei alles "bombig" gewesen, nach der Scheidung habe er seiner Ex-Frau Rosen gekauft. "Es war ein Hin und Her beiderseits. Ich bin nicht so ein Monster, aber wenn mir die Frau immer wieder Hoffnungen macht, was soll ich denken", so der Burgenländer.

    2016 wurde der 58-Jährige verurteilt, weil er seine damalige Noch-Frau geschlagen und gewürgt hatte: "Sie war zur falschen Zeit am falschen Platz", redete sich der Burgenländer, der Schulden in Höhe von 64.000 Euro hat, heraus. Am Ende des Prozesses meinte der Angeklagte, dass ihm alles leid tue, er sich Hilfe suchen und in Zukunft seine Ex-Frau nicht mehr belästigen wolle.

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      Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen wollte ihren Hund nicht länger leiden lassen und erschoss diesen mit einer Pistole.
      Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen wollte ihren Hund nicht länger leiden lassen und erschoss diesen mit einer Pistole.
      Pixabay/chandacastillo

      Das Urteil: zwei Jahre Haft

      Am Ende des Prozesses erklärte der Angeklagte, der seit 15. Dezember eine Strafe wegen einer früheren Verurteilung verbüßt, dass ihm alles leid tue, dass er sich Hilfe suchen wolle und künftig seine Ex-Frau nicht mehr belästigen werde. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: zwei Jahre Haft.