Österreich

BH Dornbirn wollte 15-Jährigen ins Gefängnis stecken

Heute Redaktion
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Wegen 55 Euro sollte ein 15-Jähriger ins Gefängnis gehen. Er konnte die Verwatungsstrafe nicht zahlen und sollte ersatzweise 66 Stunden einsitzen. Die entsprechende Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist jedoch gesetzeswidrig.

Auch im Vorjahr gab es einen ähnlichen Fall.

Der Bursch konnte eine Strafe von 55 Euro nicht begleichen, daraufhin erhielt er von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn die Aufforderung zum Absitzen einer Ersatzfreiheitsstrafe von 66 Stunden. Das ist gesetzeswidrig, denn Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, dürfen nicht für Verwaltungsstrafen eingesperrt werden, wie Rechtsanwalt Anton Schäfer mitteilt.

Einen ähnliche Fall gab es auch im Vorjahr: Da traf es ein 15-jähriges Mädchen. Mittlerweile wurden ihr über 20 Androhungen zugestellt. Inzwischen ist sie 16, "die BH glaubt nun, man könne sie einsperren", mutmaßt Schäfer. Aber auch hier bedarf es einem besonderen Grund, mahnt der Anwalt.

Weil sie Roma sind?

Bezüglich des 15-jährigen Buben bedauert die Behörde mittlerweile den "Fehler": "Das ist sehr unangenehm und nicht in unserem Sinne.", teilte der Bezirkshauptmann Helgar Wurzer dem "Standard" mit. Dass die Aufforderungen zur Ersatzfreiheitsstrafe ausgerechnet zwei Roma-Kindern zugestellt wurden, findet für Rechtsanwalt Schäfer suspekt: "Ist es ein Zufall, dass beide Kinder, die eingesperrt werden sollen, der Minderheit der Volksgruppe der Roma angehören?", fragte er.