Österreich
Gericht erlaubt jetzt Papageien im Wohngebiet
Der Hörschinger Bürgermeister Gunter Kastler hatte Bewohnern seiner Gemeinde die Haltung von Papageien untersagt. Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid jetzt aufgehoben.
Und sie dürfen doch bleiben – zumindest vorerst. Das Landesgericht hat einen Bescheid des Hörschinger Gemeindechefs Gunter Kastler (ÖVP) aufgehoben. In dem untersagte er Mitte September Bewohnern eines Wohngebietes die Haltung ihrer acht Papageien (drei Graupapageien und 5 Ziegensittichen).
Hintergrund für den Unterlassungsbescheid war ein Nachbarschaftsstreit. Die Tiere waren offenbar zu laut. Doch müssen die Vögel deshalb wirklich weg?
"Nein", sagte jetzt das Landesverwaltungsgericht, für die einzig und allein die Frage zählte: "Ist die Haltung von Papageienvögeln im Wohngebiet grundsätzlich zulässig?"
Die Argumentation des Gerichts: Papageien werden anders als zum Beispiel Hühner im Haushalt gehalten. Die Tiere werden artgerecht gehalten, auch weil Papageien zumindest als Paar und nicht einzeln gehalten werden sollten. Urteil: Sie dürfen bleiben!
Ein erster Erfolg also für die Besitzer der Vögel. Doch noch ist das letzte Wort in diesem Fall nicht gesprochen. Ein Zivilrechtsstreit zwischen den Haltern und den Nachbarn ist noch anhängig.
(cru)