Österreich

Betrunkener Polizist verursacht Unfall mit Totalschaden

Stark alkoholisiert verursachte ein Polizeibeamter einen Unfall auf der Autobahn. Die Bundesdisziplinarbehörde brummte dem Mann 1.200 € Geldbuße auf.

Christian Tomsits
Der Polizeibeamte verunfallte am 25.11. 2022 (Symbolbild)
Der Polizeibeamte verunfallte am 25.11. 2022 (Symbolbild)
Matthias Lauber

Eigentlich sollte er für Recht und Ordnung sorgen. Doch am 25. November des Vorjahres geriet ein junger Polizist mit dem Gesetzt in Konflikt: Der Mann stieg total betrunken – mit ganzen 1,7 Promille Alkohol im Blut – um 5 Uhr früh in sein Auto und machte sich auf den Heimweg – von seiner Dienstelle aus.

Wie und in welchem Zeitraum und zu welchem Anlass es dort zur hohen Alkoholisierung gekommen war, darüber kann nur gemutmaßt werden. Fest steht: 27 Minuten später verursachte der Betrunkene auf der Autobahn einen schweren Crash mit Sachschaden, bei dem das Auto des Mannes völlig zerstört wurde. Ein Totalschaden von zumindest 20.000 Euro war die Folge. 

Sache kam vor Disziplinarbehörde

Da die Sache durch Kollegen gezwungenermaßen aktenkundig wurde, schaltete sich auch die Bundesdisziplinarbehörde ein und beschäftigte sich vor Kurzem ausführlich mit dem Fall. Der Polizist, der sich noch in einem provisorischen Dienstverhältnis befindet, musste zu einer mündlichen Verhandlung antreten.

Dort erklärte der Verteidiger des Polizisten, dass sein Mandant zu seiner Tat stehe und er nie versucht habe etwas zu beschönigen. "Er hatte niemals vor, noch mit dem Auto zu fahren und könne sich bis heute nicht erklären, warum er das noch getan habe", meinte der Jurist. All das tue ihm sehr leid und er bekenne sich schuldig.

1.200 Euro Buße, ansonsten keine Konsequenzen

Die laut "Kurier" intern als "die Barmherzigen Brüder" verballhornte Behörde kam schließend zu der Übereinkunft, dass der Beschuldigte seine Dienstpflicht verletzt und das besondere Vertrauen und Ansehen der Polizei durch sein Verhalten "in unrühmlicher Weise verspielt" habe und legte daher eine "angemessene Strafe" fest: Diese sei eine Geldbuße von (nur) 1.200 Euro – rechtskräftig.

Weitere Konsequenzen gab es für den Polizisten nicht, somit darf er weiterhin seinen Dienst an seiner angestammten Dienststelle versehen. "Ich bin gerne Polizist und will dies auch bleiben. Es tut mir sehr leid, ich habe daraus gelernt, so etwas wird sicher nie mehr vorkommen", meinte der erleichterte Beamte nach der Verhandlung.

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