Vorsicht, neue Abzocke!
Betrugswelle bei Ebay & Co. – Vorsicht vor diesem Trick
Artikel bezahlt und trotzdem abgemahnt: Vor einer miesen Betrugsmasche auf Verkaufsportalen wie Ebay, Vinted & Co. warnen Verbraucherzentralen.
Waren über Verkaufsportale wie Ebay Kleinanzeigen oder Vinted einzukaufen, liegt voll im Trend und ist oft günstiger als im regulären Handel. Allerdings ist die Gefahr bei Privatverkäufen auch besonders groß, auf Betrüger hereinzufallen. Vor einer besonders miesen Betrugsmasche warnen jetzt die Verbraucherzentralen: Beim sogenannten Dreiecksbetrug zahlen Käufer zwar ihre Ware, bekommen aber trotzdem Zahlungserinnerungen und Abmahnungen. Das steckt dahinter.
Das Vorgehen ist so simpel wie perfide: Die Betrüger bieten einen Artikel über eines der genannten Anzeigenportale an. Interessiert sich ein Käufer dafür, lassen sie ihn oder sie zunächst nichtsahnend die Überweisung per PayPal o.ä. vornehmen und sich die Adressdaten für den Versand mitteilen. Danach bestellen die Kriminellen den angebotenen Artikel im Namen des Kaufenden bei einem anderen Online-Händler auf Rechnung.
Das Resultat: Neben der gekauften Ware bekommt das Opfer eine weitere Zahlungsaufforderung von einem Händler, bei dem es nie bestellt hat.
"Hier handelt es sich ganz klar um Identitätsmissbrauch", sagt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Mit der Bestellung über den Onlineshop gehen Betrüger einen perfiden Weg – schließlich könnten sie auch nur das Geld kassieren, ohne Ware zu bestellen."
Spätestens wenn eine Zahlungserinnerung von dem Shop kommt, ahnen Käufer, dass etwas nicht stimmt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Schließlich sei das Geld an den Verkäufer längst gezahlt.
Die Masche ermögliche laut Bartsch auch weitere Betrügereien. Zum Beispiel könne der Betrüger mit den persönlichen Daten einen weiteren Account bei Ebay eröffnen und dort Waren einstellen, für die er erneut abkassiere.
Besonders ärgerlich
Einen wirklichen Schutz vor diesem Betrug gibt es kaum. Wer einen via Kleinanzeigen gekauften Artikel von einem anderen Händler erhält, sollte vorsichtig sein. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen, sagt Bartsch. Auch das Verkaufsportal und der Online-Händler sollten über den Betrug informiert werden.
Außerdem müsse geklärt werden, was mit der bestellten Ware passiert. "Grundsätzlich gilt, dass Betroffene sie zurückgeben können und die Rechnung dann auch nicht zahlen müssen", sagt Bartsch – fügt jedoch hinzu: "Je nach Zahlungsart bleiben Käuferinnen und Käufer auf dem Schaden sitzen".