Coronavirus

Betriebe dürfen jeden feuern, der Impfung verweigert

In Österreich ist aktuell eine 3-G-Pflicht an allen Arbeitsplätzen im Gespräch. Aber was passiert, wenn Angestellte das verweigern?

Leo Stempfl
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Katharina Körber-Risak (Arbeitsrechtsexpertin und Rechtsanwältin) in der "ZiB 2"
Katharina Körber-Risak (Arbeitsrechtsexpertin und Rechtsanwältin) in der "ZiB 2"
ORF 2

3-G an jedem Arbeitsplatz scheint fast beschlossene Sache. Zumindest sprechen sich beinahe alle Entscheidungsträger dafür aus: Gesundheitsministerium, Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer bestätigen Gespräche auf Experten-Ebene, sogar die Industriellenvereinigung sieht darin eine "Möglichkeit".

In vielen Betrieben kommt solch eine Regelung schon jetzt zur Anwendung, bei der Post gilt etwa 2G bei sonstiger FFP2-Pflicht. Laut Infos der "Kleinen Zeitung" will die Regierung aber noch die Oberösterreich-Wahl abwarten, um mit unpopulären Maßnahmen keine Wähler zu vergraulen.

Passend zur aktuellen Debatte wurde am Mittwoch auch die 60-Prozent-Marke an doppelt geimpften Personen überschritten. Aber ist 3-G am Arbeitsplatz überhaupt möglich? Wir wahrscheinlich ist diese neue Corona-Maßnahme nach dem Vorbild Italien? Antworten sollte die Arbeitsrechtsexpertin und Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak in der "ZiB 2" bei Armin Wolf geben.

Arbeitgeber muss Tests (noch) zahlen

Ausverhandeln können die Sozialpartner solch eine Regelung selbstverständlich nicht, genau "dafür hat man einen Gesetzgeber: Um zu sagen, wo es lang geht". Für Kunden gibt es schon lange Zutrittsregeln, aber dort, wo jeder hin muss, gab es bislang nichts. Viele Betriebe entscheiden sich trotzdem schon jetzt dafür.

"Das wird seit Monaten gemacht", erzählt Körber-Risak, wohl auch beim ORF (Wolf bestätigt, dass im Studio nur Personen sind, die unter 3-G fallen). Die Rechtsanwältin schildert den Fall einer Firma: Bei einem Mitarbeiter war ein Antigentest vor dem Meeting negativ, ein PCR-Test dann aber positiv. Aus ihrer Sicht dürfte ein Arbeitgeber deswegen auch auf 2,5-G umstellen. Kontrollieren wird er das auch selber, Kontrollen sind im Arbeitsalltag schließlich nichts ungewöhnliches.

Schafft der Arbeitgeber das Testen an, "muss er auch dafür aufkommen." Anders ist das natürlich, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt. Dann braucht es klare Vorschriften darüber, wie diese Kosten zu decken sind. Unternehmen können auch verlangen, dass sich alle Mitarbeiter impfen lassen. Physisch mit Zwang durchsetzen oder Anweisen können sie das natürlich nicht.

De facto Impfpflicht

Sind Konsequenzen möglich, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert? "Er kann entscheiden, wenn jemand es nicht macht, sich zu trennen von dieser Person", stellt die Arbeitsrechtsexpertin klar. Faktisch würde das einen Impf-Zwang bedeuten, wenn man nicht arbeitslos werden will, fasst Armin Wolf fragend zusammen. "Das stimmt." Es liegt dann ganz im ermessen des Chefs. Sind die besten Mitarbeiter die Ungeimpften, wird er sie wohl nicht feuern. In der Praxis scheuen sich deswegen viele vor diesem Schritt.

"Er kann entscheiden, wenn jemand es nicht macht, sich zu trennen von dieser Person", so Katharina Körber-Risak.
"Er kann entscheiden, wenn jemand es nicht macht, sich zu trennen von dieser Person", so Katharina Körber-Risak.
ORF 2

Fragt der Chef, muss man wahrheitsgemäß antworten: "Es gibt kein Recht auf Lüge." Das sei bei Schwangerschaften zwar nicht so, "aber eine Schwangerschaft steckt niemanden an." Versetzungen ins Home Office machen nur manchmal Sinn. Eine klare Impfpflicht für bestimmte Gruppen ist schon jetzt zulässig. Bei einer Impfpflicht für die Allgemeinheit schaut das anders aus: Körber-Risak glaubt "ehrlicherweise nicht", dass das die Verfassung hergibt. Auch wenn das bei den Pocken noch anders war.

In Österreich wär es auch nicht möglich, bei Quarantäne keinen Lohn mehr zu zahlen, wie in Deutschland künftig Praxis ist. Dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung – die aber natürlich sehr wohl möglich ist.

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