Österreich

Staatsanwaltschaft beruft gegen Arzt-Urteil

Heute Redaktion
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Der steirische Arzt und Richter Andreas Rom bei der Gerichtsverhandlung im Jänner 2017.
Der steirische Arzt und Richter Andreas Rom bei der Gerichtsverhandlung im Jänner 2017.
Bild: Erwin Scheriau

Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Berufung gegen den Freispruch im Prozess gegen jenen steirischen Arzt eingelegt, der jahrelang seine Kinder gequält haben soll.

Der Freispruch für den Arzt, sorgte vor allem in Justizkreisen, aber auch im Rest Österreichs, für viel Aufsehen. Vor allem die Urteilsbegründung durch den zuständigen Richter Andreas Rom wurde im vorliegenden Fall besonders scharf kritisiert.

Der Richter hatte in dieser auch mit dem Aussehen der Kinder und der Ex-Frau des Beklagten argumentiert, was auch von Experten aus der Justiz scharf verurteilt worden war. Überhaupt fand sich in der richterlichen Urteilsbegründung sehr viel Verständnis für das Verhalten des beklagten Vaters – der beispielsweise zugegeben hatte sich selbst einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt zu haben den eines seiner Kinder schließlich wieder entfernen musste – und nur sehr wenig für die Kinder und die Ex-Frau des Mannes.

Staatsanwaltsschaft Graz legt Berufung ein

Die Kinder des steirischen Arztes, der einen prominenten Bruder in der Politik haben soll, erstatteten unmittelbar nach der Urteilsverkündung Strafanzeigen gegen Richter Andreas Rom und Staatsanwalt Christian Kroschl bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Wie "Heute" berichtete empfanden beide Kinder den Prozess "von Anfang an als sehr unfair." Vor allem die Befragungen der Kinder und von diversen Zeugen hätten sich als sehr einseitig dargestellt und sei keineswegs eine geeignete Grundlage für ein gerechtes Verfahren gewesen.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft erst am kommenden Dienstag über eine mögliche Berufung entscheiden, nun erfolgte die Berufung schon am heutigen Donnerstag. Die Berufung wurde wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" am Landesgericht Graz eingebracht.

Ex-Frau belastet ebenfalls Richter Rom

Die frühere Ehefrau des freigesprochenen Arztes brachte ebenfalls eine Sachverhaltsdarstellung wegen sie betreffender Aussagen in der Urteilsbegründung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien ein. Ihrer Meinung nach finden sich in der Urteilsbegründung Tatsachenfeststellungen die jeder Grundlage entbehren würden und welche obendrein "zutiefst beleidigend und verleumderisch" seien.

Unter anderem wurde der Ex-Frau des Arztes vom Gericht unterstellt ihre Kinder vor Prozessbeginn gegen den Vater "aufgehetzt" und instruiert zu haben. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass es sich bei der Frau um eine ausgebildete Ärztin und Psychologin handle, der es dadurch leicht gefallen wäre ihre Kinder zu manipulieren. Die Frau erbittet von der Staatsanwaltschaft zu prüfen ob im vorliegenden Fall die Tatbestände des Amtsmissbrauchs und der Verleumdung erfüllt worden seien.

(mat)