Wirtschaft

Bereits wieder Masken bei Billa und Merkur

Ein Comeback der Schutzmaske in Supermärkten könnte uns in Österreich unmittelbar bevorstehen. Erste Supermärkte führen sie bereits wieder ein.

Rene Findenig
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Ein Billa-Mitarbeiter in Schutzmaske desinfiziert Einkaufswägen.
Ein Billa-Mitarbeiter in Schutzmaske desinfiziert Einkaufswägen.
picturedesk.com

Während etwa SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner eine sofortige Maskenpflicht beim Einkauf in Supermärkten fordert und der Grüne-Vizekanzler Werner Kogler diesen Vorschlag für "überlegenswert" hält, ist sie in einigen Supermärkten bereits schon wieder Realität. Bei Billa und Merkur müssen Mitarbeiter in der Feinkost seit rund einer Woche bereits wieder Mund-Nasen-Schutz tragen, so ein Sprecher des Mutterkonzerns Rewe. Kunden auch? Bald wieder möglich.

Vom Handelsverband heißt es jedenfalls, man werde sich an behördliche Vorgaben halten. Auch wenn bei der Einführung der Maskenpflicht die Umsätze zum Teil zurückgegangen seien, habe man für die Maßnahme Verständnis, denn es gehe um die Gesundheit der Menschen. Die Österreicher selbst wiederum scheinen die Schutzmasken zu befürworten. 61 Prozent geben in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique research für "profil" an, dass man zu sorglos im Corona-Alltag agiere.

Ampelsystem versus Maskenpflicht

Abseits von einer möglichen erneuten Maskenpflicht setzt Österreich auf ein so genanntes Ampelsystem. Die Maßnahmen des Ampelsystems, mit dem Coronavirus-Ausbrüche regional eingedämmt werden sollen, beinhalten auch eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, so Vizekanzler Kogler. Eine "Ampel" soll dabei regional die Neuinfektionen je nach Anzahl grün, gelb oder rot darstellen.

Abseits davon appelliert Kogler für mehr Eigenverantwortung und Hausverstand, so könne man etwa in beengten Situationen, die auch im Supermarkt entstehen können, freiwillig eine Maske tragen. Ohnehin weiter eine Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz), in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen, in Apotheken, bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind und bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.