Jetzt kommt alles raus
Benko muss verraten, wie viel Geld er noch hat
Am Donnerstag meldete Rene Benko Insolvenz an. Im Zuge dessen muss er nun detailliertes Vermögensverzeichnis vorlegen.
Am Donnerstag musste Immo-Jongleur Rene Benko wohl die bitterste aller Pillen schlucken. Der Gründer der Signa-Gruppe musste am Landesgericht Innsbruck Privatinsolvenz anmelden. Das bestätigte sein Anwalt Norbert Wess gegenüber "Heute". Er betont, dass Benko den Antrag selbst gestellt hat. Mittlerweile ist klar: Das Landesgericht Innsbruck hat heute ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers Rene Benko eröffnet.
Am Freitag erklärte Insolvenzexperte Karl-Heinz Götze vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870), was das konkret bedeutet. Aus Sicht des Fachmanns ist das Vorgehen Benkos "konsequent". Zudem bringe es den Vorteil, "das Heft in der Hand zu behalten". So könne Benko nämlich wählen, um welche Art des Verfahrens es sich handelt. Ob es sich um eine Sanierung oder einen Konkurs handle, wisse man noch nicht.
Lage von außen kaum zu beurteilen
Benko erklärt mit dem Antrag, dass er zahlungsunfähig ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine Privatinsolvenz. Vielmehr hat Benko eine Insolvenz als Einzelunternehmer beantragt. Wesentlich sei, dass die Insolvenzeröffnung in diesem Falle nicht nur das Vermögen des Einzelunternehmers, sondern auch das gesamte Privatvermögen des Unternehmers. Das heißt, dass die Gläubiger nun Einblick in das Gesamtvermögen Benkos bekommen. Dieses muss er als Vermögensverzeichnis deklarieren. Dann wird ein Insolvenzverwalter tätig.
Von außen sei schwierig zu beurteilen, ob Benko tatsächlich zahlungsunfähig sei. Man wisse nicht, welche rechtliche Verpflichtungen Benko einzuhalten habe, so Götze. Außerdem gehe es darum, das vorhandene Vermögen in Cash umzuwandeln. Auch das sei mitunter gar nicht so einfach. Auch das sei eine mögliche Erklärung für die Zahlungsunfähigkeit.
Die Gesamtsumme der bei René Benko offen aushaftenden Verbindlichkeiten ist aktuell nicht klar. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen René Benko geltend gemacht werden. Denkbar wäre etwa, dass René Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat.
Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber René Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung, welche der KSV1870 zur Wahrung der Interessen der Gläubigerschaft selbstredend besuchen wird, wurde vom Landesgericht Innsbruck für den 24. April 2024 angesetzt.
Umfangreicher Werkzeugkoffer
Werde der Antrag genehmigt, greife jedenfalls ein Insolvenzverwalter ein und "das gesamte Vermögen würde dann verwertet werden", auch das Privatvermögen Benkos, so Götze. Ein Insolvenzverwalter könne zudem mehr Licht in die Verstrickungen und Geldflüsse bringen. Und ein solcher habe auch einen "Werkzeugkoffer zur Verfügung", der recht umfassend ausfalle.
Die Rechte gingen gar so weit, dass Insolvenzverwalter die letzten zwei Jahre in Sachen Familienfinanzen anschauen dürften. Würde da eine "Vermögensverschiebung" etwa zu seiner Ehefrau Nathalie aufscheinen, und hätte man da schon über die finanziellen Schieflagen Bescheid gewusst, könnte er auch das anfechten, so Götze. Gar bis zu zehn Jahre zurück dürfe der Insolvenzverwalter in Rechtsgeschäfte schauen, bei denen es wissentlich zu einer "Schmälerung der Gewinne" gekommen sein könnte.
"Alles, was mit Signa zu tun hat, überrascht mich nicht mehr", gestand Götze schließlich trotz der immer neuen Entwicklungen. In der Causa Benko und Signa habe es Wendungen, "mit denen man nicht mehr gerechnet hatte", in Dauerschleife gegeben. Und es habe eine überraschend lange Zeit gedauert, bis Benko überhaupt geklärt habe, ob er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen könne. Eine Möglichkeit dafür könnte sein, dass das Vermögen zwar vorhanden sei, "aber in so kurzer Zeit nicht zu Cash gemacht werden" konnte, mutmaßte Götze.
Auf den Punkt gebracht
- Rene Benko, Gründer der Signa-Gruppe, beantragte am Donnerstag Privatinsolvenz, was ihm ermöglicht, die Art des Verfahrens zu wählen und das Heft in der Hand zu behalten
- Der Antrag umfasst sowohl das Vermögen des Einzelunternehmers als auch das gesamte Privatvermögen, was Gläubigern Einblick gewährt und von einem Insolvenzverwalter verwaltet wird
- Experten erklären, dass dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen verwertet wird und der Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse hat, um mögliche Vermögensverschiebungen in den letzten Jahren zu prüfen