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Trick enthüllt – so sparst du viel Geld bei Strom & Gas

Mit einem Trick kann man seine Stromrechnung auf einen Bruchteil der Kosten reduzieren. Was wenige wissen: das funktioniert auch bei Gas.

Roman Palman
Heizung aufdrehen? Das kann jetzt teuer werden. Mit einem Trick kann man aber viel einsparen.
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Harald Dostal / picturedesk.com

Die Preise für Strom und Gas sind spätestens seit Wladimir Putins Invasion der Ukraine explodiert. Doch mit einem Trick lässt sich die exorbitante Strom-Rechnung drastisch einkürzen. Bei einem Kunden der First Energy AG brachte das sogar eine Reduktion des Tarifs für eine Kilowattstunde um 81 Prozent – "Heute" berichtete.

Nur wenige wissen, dass dieser Trick jedem Österreicher offen steht. Das Zauberwort heißt "Grundversorgung". Nachdem sowohl der Verbraucherschutz-Verein VSV als auch der Prozessfinanzierer Padronus in den vergangenen Tagen diesen Einspar-Weg aufgezeigt hatten, lässt Padronus-Chef Richard Eibl nun die nächste Bombe platzen: der Trick funktioniert auch bei Gas!

"In den letzten Tagen wurde viel über die uneingeschränkte Möglichkeit berichtet, die Grundversorgung von Strom gemäß § 77 ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) zu beantragen und dadurch erhebliche Einsparungen im Vergleich zu Neukundentarifen zu erzielen. Bislang unerwähnt blieb jedoch die Tatsache, dass die Grundversorgung ebenso bei Erdgasversorgern beantragt werden kann und hierfür ebenso keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Jeder Österreicher und jede Österreicherin kann sich darauf berufen. Die entsprechende Gesetzesgrundlage ist § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)", erklärt Gründer und Geschäftsführer Eibl.

Das ist die Grundversorgung

Was der breiten Masse der Bevölkerung wohl bislang nicht bekannt war: Verbraucher haben gemäß Paragraph 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) bzw. Paragraph 124 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) ein Recht auf eine Grundversorgung. Berufen Sie sich gegenüber einem Energieversorger gegenüber darauf, sind die Energieversorger verpflichtet, den Vertrag abzuschließen und den Verbraucher mit Strom bzw. Gas zu beliefern.

Doch wie kann man damit sparen? Der Clou liegt im Detail, denn der so angebotene Tarif der Grundversorgung "darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher sind, versorgt werden." Gibt es also bei einem Energieanbieter noch viele Bestandskunden mit einem alten und deutlich günstigeren Tarif, können laut Padronus-Gründer Richard Eibl über den rechtlichen Kniff der Grundversorgung "erhebliche Einsparungen im Vergleich zu Neukundentarifen" erzielt werden.

"Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen", führt Eibl aus.

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    Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

    Keine Einschränkungen

    Gedacht war dieses Recht auf Grundversorgung ursprünglich wohl für armutsbedrohte bzw. schutzbedürftige Personen, doch gibt es im Gesetzestext keinerlei Beschränkungen auf diese Gruppe. Heißt: Jeder kann die Grundversorgung beantragen.

    "Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern). Sonstige Anspruchsvorausetzungen gibt es nicht", erklärt Padronus dazu. Doch auch hier gilt leider, keine Regel ohne Ausnahme.

    Fünf Bundesländer setzen Limits

    Bei der Grundversorgung mit Strom ist laut Padronus insofern Vorsicht geboten, als in fünf Bundesländern Einschränkungen auf Landesgesetzebene normiert sind.

    "Das ElWOG ist ein Bundesgesetz und knüpft keine Bedingungen an das Recht, Grundversorgung zu beantragen. Auf Landesgesetzebene gibt es jedoch sogenannte Ausführungsgesetze, die in Wien, im Burgenland, in Niederösterreich und in Salzburg die Stromanbieter zur Belieferung mit Grundversorgung dann nicht verpflichten, wenn ein anderer Stromversorger zum Vetragsabschluss bereit ist", erklärt Eibl. In der Steiermark, in Oberösterreich, in Tirol und in Kärnten gebe es derartige Einschränkungen auf Landesgesetzebene aber nicht.

    Die Juristen wollen nun auch dagegen vorgehen: "Unserer Ansicht nach sind diese Bestimmungen in den Ausführungsgesetzen verfassungswidrig, weil sie dem ElWOG als Bundesgesetz klar widersprechen, wenn sie nur in bestimmten Fällen zur Belieferung mit Grundversorgung verpflichten."

    Der Grund: "Ein Ausführungsgesetz auf Landesebene darf ein entsprechendes Bundesgesetz aber nur näher konkretisieren, es darf nicht im Widerspruch dazu stehen. Daher kann ein Schutzniveau für Begünstigte in Ausführungsgesetzen auf Landesebene höchstens verstärkt, nicht aber verringert werden."

    Derartige Einschränkungen auf Landesebene in Bezug auf die Grundversorgung mit Erdgas gibt es derweil nicht.

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