Coronavirus
Bei diesen Corona-Vergehen drohen harte Strafen
Mit 1. August fallen Quarantäne und auch Absonderungsbescheid für Corona-positiv getestete Personen weg. Stattdessen gelten Verkehrsbeschränkungen.
In der Kurzfassung bedeutet das, dass Infizierte nun mit Ausnahme weniger sensibler Orte, wie Spitäler und Pflegeheime, wieder überall hindürfen, solange sie permanent FFP2-Maske tragen. Über die Regeln im Detail hat "Heute" bereits an dieser Stelle berichtet.
Zwar sind keine großflächigen Kontrollen der neuen Bestimmungen geplant, aber zumindest Stichproben soll die Polizei weiter durchführen, erfuhr "Heute" aus dem Gesundheitsministerium am Donnerstag. Im Rauch-Ressort heißt es, wenn die Polizisten Anlass zum Hinterfragen des Infektionsstatus der kontrollierten Person hätten, werde dieser auch überprüft. Wie genau das in der Praxis ohne Absonderungsbescheid ablaufen und überprüft werden soll, blieb unklar. Der Sprecher verwies dazu auch auf die geltende Wahrheitspflicht gegenüber Exekutiv-Organen.
Bis zu 2.900 Euro Strafen
So locker larifari sollte man es also nicht nehmen und die neuen Regeln als Infizierte auch nicht ignorieren. Wer etwa trotz Verbots einen vulnerablen Bereich wie Krankenhäuser oder Altenheime betritt, oder ohne Maske außerhalb seines privaten Wohnbereichs erwischt wird, brennt dafür ordentlich.
Denn dann macht man sich einer Verwaltungsübertretung schuldig, die mit Geldstrafen von 145 Euro bis zu 1.450 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.900 Euro zu bestrafen ist. Im Nichteinbringungsfall droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
Wer krank ist, bleibt zu Hause
Für die nächsten Monate setzt die Regierung zudem auf die Kombination aus Auffrischungsimpfungen und dem verstärkten Einsatz von COVID-19-Medikamenten. Damit sollen Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf wirksam geschützt werden. Die Absonderung Infizierter wird ab 1. August durch eine Verkehrsbeschränkung von zehn Tagen ersetzt. Die Eckpunkte:
➤ Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Krankenstand erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung.
➤ Infizierte ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.)
➤ Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR-Test möglich.
Notfallplan für den Herbst
Für die weitere Entwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag den Variantenmanagementplan präsentiert. Er sieht passende Maßnahmen unter anderem bei Tests, Impfen und Therapien für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie vor. Die Szenarien reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum Worst-Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle ansteigt.
Zudem sind eine Reihe von Regierungsvorhaben für das Management der Pandemie enthalten.
Ultima Ratio
So sind im günstigsten Szenario Tests nur mehr zur Diagnose vorgesehen; Maskenpflicht oder Beschränkungen durch G-Regeln gibt es dann keine. Im ungünstigsten Fall werden Maskenpflicht, Beschränkungen für Veranstaltungen oder Nachtgastronomie bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren nötig, Ultima Ratio wäre dann ein kurzer, aber harter Lockdown. Vorgesehen ist dann auch eine Ausweitung der bevölkerungsweiten Testungen.
Das Vorgehen bei verschiedenen Szenarien ist in dem Strategiepapier auch für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Strafvollzug und Reisen beschrieben. Ziel ist es, möglichst einheitliche und auch einfach verständliche Maßnahmen in allen Bereichen umzusetzen und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Es gibt keine fixe Festlegung auf eines der Szenarien – auch Mischvarianten sind möglich.