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Frau geht in der Arbeit zum Frisör – nun ist sie Job lo

Eine Frau wurde fristlos gekündigt, da sie über Jahre bei der Arbeitszeiterfassung getrickst hatte. Das Gericht erklärt die Kündigung nun für gültig.

Carolin Rothmüller
Ein Frisörbesuch oder kurz mal zum Einkaufen: Eine Beamtin eines Schweizer Steueramts schummelte über Jahre hinweg bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild)
Ein Frisörbesuch oder kurz mal zum Einkaufen: Eine Beamtin eines Schweizer Steueramts schummelte über Jahre hinweg bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild)
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Mitarbeiten des Steueramts sind über Jahre hinweg mehrere Vorfälle aufgefallen. Sie meldeten sich schließlich beim Sekretär der Finanzabteilung, was daraufhin zur Kündigung der Frau führte. Im Urteil heißt es, sie hätten lange gewartet, "weil sie wegen der Stellung und der Beziehungen" der Frau Angst um ihren Job gehabt hätten. Die Vorgänge, so das Gericht, seien ein Hinweis auf ein schlechtes Arbeitsklima.

Mehrere Mittagspausen

So stempelte sie einmal am Samstag um 17.20 Uhr im Büro in Solothurn ein und änderte später das Arbeitsende auf 18.45 Uhr. Sie wurde aber kurz vor Ladenschluss in einem Lebensmittelgeschäft von einem Mitarbeiter des Finanzamts gesehen, was bedeutet, dass sie nicht an ihrem Arbeitsplatz saß. Sie soll auch mehrere Mittagspausen nicht ausgestempelt, ihre Arbeitszeit zu Unrecht korrigiert oder beim Frisör gesessen haben, während die Stempeluhr lief.

Über 18 Stunden gefehlt

Ein weiteres Mal konnten Zeugen belegen, dass die Frau bei der Eröffnung einer Lidl-Filiale in der Schlange stand, obwohl sie eigentlich eingestempelt war. In den Ferien kam sie ein Mal ins Büro und erzählte, sie bereite einen Schulvortrag mit ihrem Sohn vor. Daraufhin ließ sie sich sechs Arbeitsstunden gutschreiben. Das Gericht las von einer ganzen Tabelle an Vorfällen ab. Insgesamt kamen an neun Arbeitstagen 18 Stunden und 20 Minuten zusammen. Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, dass sie "ihre Arbeitszeit wiederholt vorsätzlich falsch zu ihren Gunsten erfasst" hat.

Die Frau argumentierte in ihrer Verteidigung, dass sie sich zu einzelnen Vorwürfen nicht mehr äußern oder diese widerlegen könne, da sie keinen Zugriff mehr auf ihren Outlook-Kalender habe. Zudem habe sie immer wieder sonntags arbeiten müssen, ohne dass sie diese Arbeitszeit erfasst habe. Vier Fehler in fünf Jahren gab sie dann zu. Auf die vereinzelten Vorwürfe ging das Gericht jedoch nicht ein, da selbst einzelne davon genügen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Nichts gewusst

Der damalige Steuerchef gab an, im Großen und Ganzen keine Kenntnis der Handlungen der Mitarbeiterin gehabt zu haben. Er könne sich nicht daran erinnern, entsprechende Hinweise abgeblockt zu haben. Er gehe aber grundsätzlich davon aus, dass er die Frau bei entsprechenden Vorwürfen angesprochen hätte. Der Mitarbeiter, der ihn informiert haben soll, habe "sehr genau und präzise" gearbeitet.